Die Betriebshaftpflichtversicherung
der AXA Hauptvertretung Lisa Gärthöffner

Schäden passieren immer unvorhersehbar und in den unpassendsten Momenten. Als Unternehmerin oder Unternehmer tragen Sie hierbei immer das volle Risiko, sowohl für sich selbst als auch für Ihre Mitarbeiter. Ein kleiner Fehler kann Sie hier bereits viel Geld kosten, dementsprechend sollten Sie sich hier frühzeitig absichern. Am besten schützen Sie Ihr Unternehmen durch die passgenauen Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung der AXA Hauptvertretung Lisa Gärthöffner in Rheine.

Sinn & Zweck der betrieblichen Haftpflichtversicherung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, dass jeder, der einen Schaden verursacht, auch für die daraus entstehenden Kosten aufkommen muss. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dieser Schaden durch ein Versehen oder vorsätzlich entstanden ist. Gerade als Unternehmer tragen Sie hier ein hohes Risiko, denn Sie haften auch immer für von Ihnen beauftragte Mitarbeiter. Durch eine kleine Unvorsichtigkeit kann ein großer Schaden entstehen, der Sie viel Geld kosten wird.
 
Die Betriebshaftpflichtversicherung von AXA sichert Sie gegen diese Forderungen umfassend ab. AXA kann Ihnen die Haftung zwar nicht abnehmen, begleicht jedoch die geforderten Summen, die durch einen Schaden entstanden sind. Auch wenn die Forderung abgewehrt wurde, müssen Sie Kosten begleichen – etwa die für Anwalt und Gericht. Auch hier springt dann Ihre Betriebshaftpflicht ein.
 
Wichtig: Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigen, dann haften Sie für diese immer im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit mit. Sie müssen einen Schaden also auch immer dann regulieren, wenn ihn einer Ihrer Mitarbeiter verursacht hat. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn der Mitarbeiter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, hier können Sie ihn selbst in die Haftung nehmen.

Leistungen & Vorteile der Betriebshaftpflicht von AXA

Die Betriebshaftpflichtversicherung von AXA ist wie die meisten Versicherungen nach einem Baukastensystem aufgebaut. Sie können sich Ihre Leistungen so zusammenstellen, dass alle für Sie relevanten Risiken abgesichert sind. Zu unseren Leistungen zählen unter anderem die folgenden:

  • Der Versicherungsschutz beläuft sich immer auf den gesamten Betrieb. Auch wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen, sind diese mitversichert
  • Mit weiteren Bausteinen wie der IT-Haftpflichtversicherung können Sie den Versicherungsschutz auf alle Bereiche des Unternehmens ausweiten
  • Eine unberechtigte Forderung wehrt AXA für Sie ab. Alle Anwalts- und Gerichtskosten werden dann von uns übernommen
  • Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit in allen Tarifen. Auch einen durch Unvorsichtigkeit entstandenen Schaden decken wir so ab
  • Bei Abschluss mehrerer Policen aus dem Hause AXA profitieren Sie von Beitragsnachlässen und attraktiven Rabatten
  • Versichert sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie oder ein von Ihnen beauftragter Mitarbeiter verursachen
  • Die Versicherungssumme legen Sie immer selbst fest. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe ein einzelner Schaden versichert ist
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Für wen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für jedes Unternehmen unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Branche sinnvoll, denn Schäden können überall entstehen. Die Risiken sind in einigen Branchen sogar so präsent, dass diese Versicherung für bestimmte Berufsgruppen vorgeschrieben ist. Dazu zählen beispielsweise Anwälte, Steuerberater oder Notare, denn hier kann schon eine kleine falsche Beratung zu immensen Schäden führen.
 
Neben diesen Berufen sollte jedoch auch jedes andere Unternehmen über eine Betriebshaftpflichtversicherung nachdenken. Damit Sie bei einem Schaden nicht in wirtschaftliche Schieflage kommen, können Sie bereits jetzt umfassend vorsorgen – mit der Betriebshaftpflichtversicherung der AXA Hauptvertretung Lisa Gärthöffner in Rheine!

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme gibt an, bis zu welcher Höhe ein einzelner Schaden versichert ist. Sie kann im Rahmen der Vertragsverhandlungen von Ihnen festgelegt werden.

Wann kann ich einen Mitarbeiter in die Haftung nehmen?

In den meisten Fällen haften Sie für Ihre Mitarbeiter. Ausnahmen gelten bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Seiten des Mitarbeiters.

In welchen Berufen ist die Betriebshaftpflichtversicherung vorgeschrieben?

Beispielsweise ist die Betriebshaftpflicht für Anwälte, Notare und Steuerberater gesetzlich vorgeschrieben.

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