So wird die private Rentenversicherung besteuert
In Deutschland regelt das Einkommenssteuergesetz (EstG) wie die private Rentenversicherung zu besteuern ist. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Ihre Beiträge Sonderausgaben sind und dadurch immer steuerlich abgesetzt werden können. Bei höheren Beiträgen haben Sie also im Umkehrschluss auch immer eine niedrigere Steuerlast am Ende des Jahres.
Bei den Auszahlungen muss aus steuerlicher Sicht differenziert werden, denn hier kommt es auf mehrere Faktoren an. Im Einkommenssteuergesetz ist festgelegt, dass die Auszahlungen aus der privaten Rentenversicherung immer in Höhe des Gewinns zu versteuern sind. Das bedeutet, dass Sie auf die Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen in der Regel normal Steuern zahlen müssen. Dies gilt aber nicht, wenn Sie mindestens 12 Jahre in einen bestehenden Vertrag eingezahlt haben, denn dann müssen nur noch 50 Prozent des Gewinns besteuert werden.
Bei der Auszahlung haben Sie die Wahl zwischen der einmaligen und monatlichen Auszahlung. Die monatlichen Auszahlungen müssten Sie mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuern, welcher in § 22 EstG geregelt ist. Dieser orientiert sich am Beginn der Rentenauszahlung.