Die flexiblen Leistungen der Kfz-Versicherung
Mit der AXA Kfz-Versicherung entscheiden Sie sich für eine flexible Police, welche Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse anpassen können. Durch verschiedene Zusatzoptionen und Bausteine lässt sich Ihr Versicherungsschutz so erweitern, dass er zu Ihrer persönlichen Situation passt. Gesetzlich vorgeschrieben ist in Deutschland nur die Haftpflichtversicherung, mit einer zusätzlichen Kaskopolice sichern Sie sich noch besser ab:
- Haftpflichtversicherung: Mit ihr sind Schäden abgedeckt, die Sie selbst im Straßenverkehr verursachen. Somit schützt die Haftpflichtversicherung nicht nur Sie selbst, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer
- Teilkaskoversicherung: Mit einer Teilkaskoversicherung erweitern Sie den Schutz Ihrer Haftpflichtversicherung auch auf Schäden, zu deren Entstehung Sie nicht direkt beigetragen haben. Ein Teilkaskoschaden ist beispielsweise ein Sturmschaden, ein Wildschaden oder auch Schaden durch Einbruch und Diebstahl
- Vollkaskoversicherung: Sie bietet den umfangreichsten Schutz aller Policen. Hier sind Sie auch dann am eigenen Fahrzeug abgesichert, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben. Ein typischer Vollkaskoschaden wäre, wenn Sie beim Ausparken ein parkendes Fahrzeug beschädigen
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Kaskopolicen können Sie Ihren Versicherungsschutz bei AXA auch mit weiteren Bausteinen erweitern. Mit dem Paket ,,Tier Extra“ ist Ihr Fahrzeug auch gegen die Folgen eines Marderbisses versichert. Durch die sogenannte ,,Mallorca-Police“ können Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz auch auf Mietwägen im Ausland erweitern. Wenn Sie sich gegen hohe Abschleppkosten absichern möchten, dann ist der Schutzbrief das richtige für Sie.
Die Kfz-Versicherung schützt Sie nicht nur im gesamten Bundesgebiet, sondern auch im europäischen Ausland und einigen weiteren Ländern. In allen Tarifen verzichten wir auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit – Sie bleiben also auch bei einem eigentlich vermeidbaren Unfall immer versichert. Lediglich bei der vorsätzlichen Beschädigung Ihres Fahrzeugs erlischt Ihr Versicherungsschutz.