Die Vermögensschaden-
haftpflichtversicherung für
Notare und Rechtsanwälte
Als Notar oder Rechtsanwalt tragen Sie immer auch ein enormes berufliches Risiko. Schon eine kleine falsche Beratung oder eine versäumte Frist können dazu führen, dass immense finanzielle Schäden verursacht werden oder andere Probleme auftreten. Hierzu ein praktisches Beispiel aus dem Berufsalltag: Sie sind Notar und beraten einen Ihrer Mandanten zum Thema ,,Unternehmensgründung“. Hierbei übersehen Sie jedoch eine rechtliche Feinheit und dem Kunden entsteht ein hoher, sechsstelliger Schaden.
Sie haben als Notar eine fehlerhafte Beratung durchgeführt, daher haften Sie nun auch für den entstandenen Vermögensschaden. Diese Regelung gilt auch dann, wenn ein von Ihnen beauftragter Mitarbeiter diese Beratung durchgeführt hätte. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Notare verhindert, dass Sie durch solch einen kleinen Fehler in finanzielle Schieflage kommen.
In allen Tarifen verzichtet AXA auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Entstand der Schaden durch einen Fehler des Mitarbeiters, sind Sie dennoch im vollen Umfang versichert.