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AXA Rheine Lisa Gärthöffner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die individuelle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
der AXA Hauptvertretung Lisa Gärthöffner in Rheine

In Deutschland haften Sie als Unternehmerin oder Unternehmer für alle Schäden, die Sie oder ein von Ihnen beauftragter Mitarbeiter verursacht haben – hierbei spielt es keine Rolle, ob der Schaden versehentlich passiert ist. Neben Personen- oder Sachschäden zählen zu diesen auch Vermögensschäden, die anderen entstehen. Genau hier kommt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Hauptvertretung Lisa Gärthöffner in Rheine ins Spiel. Sie sichert Sie und Ihr Unternehmen durch passgenaue Leistungen ab!

Sinn & Zweck der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die allgemeine Haftung ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hierin ist vereinfacht gesagt geschrieben, dass jeder Mensch für den Schaden haftet, den er bei einem anderen Menschen verursacht. Die Haftung bei dieser Art von Schäden ist nicht beschränkt, das bedeutet auch die Erstattungssumme hat nach oben keine Grenzen. Schon durch einen kleinen Fehler oder ein Missgeschick kann es passieren, dass Sie für Ihr Leben lang verschuldet sind.
 
Um einen solchen Fall zu verhindern, gibt es die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von AXA. Sie knüpft an die gesetzliche Haftung an und übernimmt Forderungen, die von der Gegenseite entstehen. In einigen Berufen besteht ein erhöhtes Risiko für solche Schäden, weshalb diese Versicherung dort sogar verpflichtend ist. Anwälte oder auch Notare beispielsweise dürfen Ihre Tätigkeit nicht ausführen, wenn keine Vermögensschadenhaftpflicht vorhanden ist.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Notare und Rechtsanwälte

Als Notar oder Rechtsanwalt tragen Sie immer auch ein enormes berufliches Risiko. Schon eine kleine falsche Beratung oder eine versäumte Frist können dazu führen, dass immense finanzielle Schäden verursacht werden oder andere Probleme auftreten. Hierzu ein praktisches Beispiel aus dem Berufsalltag: Sie sind Notar und beraten einen Ihrer Mandanten zum Thema ,,Unternehmensgründung“. Hierbei übersehen Sie jedoch eine rechtliche Feinheit und dem Kunden entsteht ein hoher, sechsstelliger Schaden.
 
Sie haben als Notar eine fehlerhafte Beratung durchgeführt, daher haften Sie nun auch für den entstandenen Vermögensschaden. Diese Regelung gilt auch dann, wenn ein von Ihnen beauftragter Mitarbeiter diese Beratung durchgeführt hätte. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Notare verhindert, dass Sie durch solch einen kleinen Fehler in finanzielle Schieflage kommen.
 
In allen Tarifen verzichtet AXA auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Entstand der Schaden durch einen Fehler des Mitarbeiters, sind Sie dennoch im vollen Umfang versichert.

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Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensberater

Auch Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater tragen tagtäglich ein hohes, berufliches Risiko. Wenn durch die falsche Beratung eines Unternehmens ein Schaden entsteht, dann haften Sie immer mit Ihrem gesamten Vermögen. Auch wenn das Unternehmen Ihnen wichtige Informationen verschwiegen haben sollte, bleibt diese Haftung bestehen. Der Gesetzgeber erwartet von Ihnen, dass Sie solche Fehler durch Recherche vermeiden.
 
Daher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensberater unverzichtbar. Nur mit einem Rundumschutz können Sie sorgenfrei Ihrer Tätigkeit nachgehen. Entgegen dem Notar gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Police hier nicht.
 
Wir empfehlen Ihnen generell, als Unternehmerin oder Unternehmer eine Berufshaftpflicht abzuschließen, welche bei Sachschäden leistet. Auch hierzu wieder ein Beispiel: Einer Ihrer Mitarbeiter zerstört versehentlich beim Verladen die Ware eines Kunden. Der Schaden hat eine Höhe von 40.000 Euro, für den Sie als Unternehmer aufkommen müssen. Dazu kommen außerdem noch Forderungen für Gewinnausfall, welche ebenfalls eine vierstellige Höhe betragen.

Die anpassbare Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksverwalter

Wenn Sie mehrere Grundstücke oder Immobilien verwalten, dann ergibt sich mit dem Wachstum Ihres Unternehmens auch eine immer größer werdende Haftungsproblematik. Wenn Sie viele verschiedene Standorte verwalten und einige Mitarbeiter beschäftigen, dann kommt es schnell zu kleineren Unfällen oder Missgeschicken. Ein häufiger Fehler in dieser Branche wäre beispielsweise ein kleiner Fehler auf der Nebenkostenabrechnung, welcher zu Forderungen von Mietern führt.
 
Die individuelle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksbesitzer schützt Sie vor hohen Forderungen, die sonst eventuell den Ruin bedeuten könnten. Mit ihr sind Sie also auch bei mehreren Immobilien immer auf der sicheren Seite!
 
Ihre individuelle Deckungssumme pro Schaden können Sie im Rahmen der Vertragsverhandlungen selbst festlegen. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe ein einzelner Schaden versichert ist. Zudem können Sie alle Beiträge für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung steuerlich geltend machen.

Kontaktieren Sie uns

AXA Hauptvertretung Lisa Gärthöffner

Sie haben noch weitere Fragen oder möchten sich ein individuelles Angebot zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einholen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie noch heute das erfahrene Team der AXA Hauptvertretung Lisa Gärthöffner in Rheine!

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