Sicherheitsleistungen gemäß VOB und BGB
Für alle Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind Einbehalte zur Sicherheit von enormer Bedeutung. Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel 5% der Auftragssumme und ist in der VOB und im BGB verankert. AXA sichert durch eine Bürgschaft den Anspruch Ihres Auftraggebers, so dass Sie die komplette Schlussrechnungssumme ausbezahlt bekommen. Bürgschaften für die Vertragserfüllung oder Ausführung belasten Ihre Kreditlinie und schränken die Liquidität Ihrer Firma stark ein. Dank der AXA Kautionsversicherung lassen sich Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs- und Vorauszahlungsbürgschaften schnell und problemlos direkt online abschließen.
Völlig unbürokratisch können wir Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe oder im Maschinen- und Anlagenbau einen Bürgschaftsrahmen anbieten. Je nach Branche erfüllen sie die entsprechenden Anforderungen, so dass Sie von den attraktiven Konditionen unserer BonLine®-Produktlinie stark profitieren. Falls sich Fragen zum Antragsformular oder generell zu den Bürgschaften ergeben, können Sie gerne auf Ihre AXA Hauptvertretung Manuela Jähn in Dresden zurückgreifen.