Ihre Vorteile als Arbeitgeber
- Keine Sozialabgaben gemäß der 4 %-Grenze
- Keine Insolvenzbeiträge für den Pensions-Sicherungs-Verein oder Verwaltungskosten
- Versorgungsansprüche müssen nicht bilanziert werden
- Beiträge gelten als Betriebsausgaben
- Das Risiko der Nachfinanzierung oder Ansprüche bei vorzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters entfällt. Der Direktversicherungsvertrag wird einfach auf ihn übertragen.
- Keine Anpassung von Rentenleistungen