Wichtige Hinweise zur Wohnungsbauprämie
Vielleicht haben Sie schon einmal von der Wohnungsbauprämie gehört. Hier gibt es eine Neuregelung für alle ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen Verträgen. Die Wohnungsbauprämie wird nur noch gezahlt, wenn Sie das geförderte Guthaben wohnwirtschaftlich verwenden. Das bedeutet, zum Beispiel für Renovierungen oder den Erwerb einer Immobilie. Es gibt eine Ausnahme, die für junge Bausparer besteht, welche Ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen. Wenn Sie zudem frühestens nach sieben Jahre nach Vertragsabschluss über die Bausparsumme verfügen möchten, besteht weiterhin der Anspruch auf eine flexible Verwendungsmöglichkeit der Ansparungen des Bausparvertrags.
Sollten Sie bereits bis zum 31. Dezember 2008 einen Bausparvertrag abgeschlossen haben und Sie noch einen tariflichen Sparbeitrag leisten, profitieren Sie noch von den alten Regelungen und können nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist über Ihr gefördertes Bausparvertrag-Guthaben frei verfügen.
Möchten Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen, ist das mit einer Einkommensgrenze von 25.600 EUR für Alleinstehende und 51.200 EUR für Verheiratete möglich. Begünstigt sind alle unbeschränkt Steuerpflichtigen ab dem 16 Lebensjahr.