AXA Dresden Manuela Jähn | Vermögenswirksame Leistungen

AXA Manuela Jähn in Dresden Vermögenswirksame Leistungen

AXA Dresden Manuela Jähn | Vermögenswirksame Leistungen

Warum sind Vermögenswirksame Leistungen eine sinnvolle Sparvariante?

Vermögenswirksame Leistungen sind Leistungen, die in erster Linie dem Vermögensaufbau dienen. Dabei erhalten Arbeitnehmer vom Staat und vom Arbeitgeber Zuschüsse. So lohnt sich Sparen auf jeden Fall – auch in Phasen denkbar schlechter Zinserträge.

Diese Vorteile bringt das Extrageld vom Staat mit

Sparen ist heute bei weitem nicht mehr so attraktiv wie noch vor 15 oder 20 Jahren, als die Zinsen auf Sparguthaben bei 3 oder 4 Prozent lagen und sich am Ende des Jahres der Blick auf den Zinsbetrag wirklich lohnte. Umso wichtiger ist es, jetzt nach Alternativen Ausschau zu halten, die noch wirklich lohnend sind. Die Vermögenswirksamen Leistungen sind eine solche Alternative.

Dabei bringen die sogenannten VL-Leistungen dem Arbeitnehmer eine ganze Reihe interessanter Vorteile. Unter anderem diese:

  • Sie bauen mit Ihrem Gehalt gezielt Vermögen auf
  • Der Staat zahlt bis zu 20 % Ihrer eigenen Sparleistung hinzu
  • Sie können von der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie profitieren

Diese Fördermöglichkeiten bietet Ihnen Vater Staat

Die Experten der AXA Hauptvertretung Manuela Jähn in Dresden informieren Sie gern umfassend zu allen Fördermöglichkeiten zu den Vermögenswirksamen Leistungen sowohl von staatlicher Seite als auch von Seiten Ihres Arbeitgebers. Die staatlichen Förderungen stellen sich dabei wie folgt dar:

  • Vermögenswirksame Leistungen: je nach Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung/ Tarifvertrag bis zu 480 Euro VL vom Arbeitgeber
  • 9 % Arbeitnehmersparzulage auf max. 470 Euro pro Jahr: vom Finanzamt auf die VL
  • 20 % jährliche Förderung auf Beteiligungssparen (VL-Aktiensparen auf max. 400 Euro pro Jahr) im Rahmen der VL
  • 8,8 % Wohnungsbauprämie: vom Finanzamt auf die förderfähige jährliche Sparleistung (512 Euro Ledige / 1024 Euro Verheiratete im Bausparen

Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage für einen Bausparvertrag hat jeder Arbeitnehmer, der als Alleinstehender nicht mehr als 17.900 Euro bzw. nicht mehr als 35.800 Euro als Verheirateter an zu versteuerndem Einkommen verdient. Sind beide Partner berufstätig, wird das Einkommen zusammengerechnet. 

Im Beteiligungssparen über VL-Fonds liegen die Einkommensgrenzen für Alleinstehende bei 20.000 Euro, für Verheiratete bei 40.000 Euro. Generell besteht bei beiden Varianten eine sieben jährige Bindungspflicht.

Die Wohnungsbauprämie – eine andere schöne Möglichkeit

Sie träumen von den eigenen vier Wänden? Dann lohnt sich die Wohnungsbauprämie eventuell für Sie. Diese können Sie beziehen, wenn Sie als Alleinstehender nicht mehr als 25.600 Euro oder als Verheirateter 51.200 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr beziehen. Begünstigt können dabei alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahre sein. Das bedeutet, dass ab dem Jahr, in dem der Sparer 16 Jahre alt wird, die Prämie bezogen werden kann.

Für diese Sparanlagen können VL angelegt werden

Der Gesetzgeber hat die Zahl der Anlagemöglichkeiten für Vermögenswirksame Leistungen ein Stück weit eingeschränkt. Ihre Vermögenswirksamen Leistungen können Sie dabei in die folgenden Anlageformen investieren:

  • Bausparvertrag oder dessen Tilgung
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Aktienfondssparplan (VL-spezifische Fonds)
  • kapitalbildende Lebensversicherung

Wir helfen Ihnen gern

Sie wollen in Zukunft kein Geld vom Staat und vom Arbeitgeber mehr verschenken? Dann lassen Sie sich von unseren Experten der AXA Hauptvertretung Manuela Jähn in Dresden zu allen wichtigen Fakten rund um das Thema Vermögenswirksame Leistungen beraten. Wir stehen Ihnen gern zur Seite.

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