Haftpflicht, Teil- und Vollkasko:
Umfang und Zweck der Flottenversicherung
Die AXA Flottenversicherung ist eine „klassische“ Kfz-Versicherung. Der wesentliche Unterschied zur Einzelpolice besteht aber darin, dass Sie mit ihr eine gesamte Fahrzeugflotte versichern. Sie profitieren dadurch nicht nur von einer Ersparnis gegenüber den Einzelbeiträgen, sondern auch von einem reduzierten Verwaltungsaufwand. Im Übrigen besteht auch die Flottenversicherung aus Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko:
- Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernimmt Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter einer anderen Person zufügen. Dabei wird nur der sogenannte Fremdschaden, nicht aber der Eigenschaden ersetzt
- Die Teilkasko leistet über den Schutz der Haftpflicht hinaus auch bei Eigenschäden, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter keine Schuld an deren Entstehung tragen. Das ist etwa bei Wildunfällen, Wetterereignissen und Diebstahl der Fall
- Die Vollkasko leistet, wenn Sie oder Ihre Beschäftigten einen Schaden selbst verursacht haben. Versichert ist dann der Eigenschaden, also der am versicherten Fahrzeug. Ein gutes Beispiel hier ist der klassische „Rempler“ beim Ausparken
In der Flottenversicherung sind stets alle Bausteine enthalten. Anders als in der privaten Kfz-Versicherung, müssen Sie sie also nicht einzeln auswählen.
Beispiel: Einer Ihrer Mitarbeiter parkt einen Firmen-LKW aus und stößt dabei an die Hauswand eines Kunden. Am Laster entstehen 2.000 Euro, am Haus 10.000 Euro Schaden. Während die Haftpflicht den Fremdschaden übernimmt, ersetzt die Vollkasko den Eigenschaden. Am Ende müssen Sie keinen Cent aus eigener Tasche zahlen!