Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für
Notare
Sie fallen unter den Begriff der „rechtsberatenden Berufe“ und müssen daher eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Notare abschließen. Hintergrund ist, dass bereits eine falsche Unterschrift ausreicht, um erhebliche Schäden zu verursachen. Stellen Sie sich hier beispielsweise vor, Sie beurkunden einen Vertrag, der aus Ihnen unbekannten rechtlichen Gründen keine Wirksamkeit entfaltet.
Machen Dritte eine Forderung gegen Sie geltend, prüfen wir sie zunächst auf ihre Berechtigung. Ist der Anspruch entstanden, regulieren wir ihn im Rahmen der versicherten Deckungssumme. Halten wir die Forderung aber für zu hoch oder gar nicht existent, wehren wir sie ab. Anwalts- und Gerichtskosten werden dann von AXA übernommen