Ein zentrales Element der privaten Unfallversicherung ist die sogenannte Gliedertaxe. Sie legt fest, mit welchem Prozentsatz der Verlust oder die dauerhafte Funktionsunfähigkeit eines Körperteils bewertet wird.
Auf dieser Grundlage berechnet sich die Invaliditätsleistung aus der vereinbarten Versicherungssumme. Je nach Tarif können die Werte der Gliedertaxe erheblich variieren. Eine hochwertige Gliedertaxe bewertet den Verlust wichtiger Körperglieder und Sinnesorgane besonders großzügig.
Erfasst werden typischerweise Arm, Hand und Finger mit Bewertung des vollständigen oder teilweisen Verlusts, Bein und Fuß mit Abstufungen je nach Höhe des Verlusts sowie Auge und Gehör bei dauerhaftem Ausfall. Auch der dauerhafte Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn ist in der Regel Bestandteil der Gliedertaxe.
Wir von der AXA Versicherung Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück erklären Ihnen im Beratungsgespräch, wie die Gliedertaxe Ihres Tarifs aufgebaut ist. So wissen Sie genau, was im Ernstfall für Sie gilt.