Seit dem 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz bezweckt eine neue Mitarbeiterversorgung. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll gestärkt werden, damit diese in kleineren und mittleren Unternehmen bekannter wird. Durch ergänzende Fördermaßnahmen wird dadurch die Attraktivität der baV gestärkt. Für Beschäftigte mit geringem Einkommen können Sie als Unternehmen dadurch einen Anreiz zur Eigenvorsorge schaffen. Da in der heutigen Zeit die Mitarbeiterbindung eine wichtige Komponente in Ihrem wirtschaftlichen Erfolg ist, möchte Ihnen die AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln gerne die Vorteile des Betriebsrentenstärkungsgesetzes näherbringen.
Insgesamt bietet der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz allen Arbeitgebern ein ideales Instrument, die bAV noch stärker zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu nutzen. Umfragen belegen, dass die betriebliche Altersversorgung in allen Branchen als attraktives Personalinstrument angesehen wird.