Betriebsrentenstärkungsgesetz - Mitarbeiter versorgen

AXA Geschäftsstelle Hornig & Knoch oHG in Hameln Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz- alles Wichtige für Sie im Überblick

Seit dem 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz bezweckt eine neue Mitarbeiterversorgung. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll gestärkt werden, damit diese in kleineren und mittleren Unternehmen bekannter wird. Durch ergänzende Fördermaßnahmen wird dadurch die Attraktivität der baV gestärkt. Für Beschäftigte mit geringem Einkommen können Sie als Unternehmen dadurch einen Anreiz zur Eigenvorsorge schaffen. Da in der heutigen Zeit die Mitarbeiterbindung eine wichtige Komponente in Ihrem wirtschaftlichen Erfolg ist, möchte Ihnen die AXA Regionalvertretung Hornig & Knoch oHG in Hameln gerne die Vorteile des Betriebsrentenstärkungsgesetzes näherbringen. 

Insgesamt bietet der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz allen Arbeitgebern ein ideales Instrument, die bAV noch stärker zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu nutzen. Umfragen belegen, dass die betriebliche Altersversorgung in allen Branchen als attraktives Personalinstrument angesehen wird.

Die betriebliche Altersvorsorge für maximale Erfolge

Die Betriebsrente ist ein ausgezeichnetes Mittel zur Mitarbeiterbindung und zur Mitarbeitergewinnung, dies gilt für alle Branchen. Dies lässt sich auch in Umfragen nachweisen. Die betriebliche Altersvorsorge können Sie im Rahmen der Direktversicherung, übergreifend für alle Durchführungswege der bAV sowie für Neuregelungen für die tarifvertraglich geregelte bAV in Anspruch nehmen.

Im Rahmen der Direktversicherung

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz werden neue Steuerentlastungen für Arbeitgeber zum Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten bAV für Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von monatlich 2.200 Euro (sog. bAV-Förderbetrag für Arbeitgeber) genutzt. Ebenso wird die Nutzung der Riesterförderung attraktiver. Soweit der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Sozialabgaben spart, bestehen für Neuverträge ab 2019 (und für Altverträge ab 2022) eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von 15%. Mit einer Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EstG können Sie ebenfalls rechnen. Eine verbesserte staatliche Förderung gilt bei Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen (Regelungen bei Abfindung). Ebenso können Sie mit dieser Förderung für ganze Kalenderjahre ohne Entgeltbezug z.B. bei Elternzeit, Sabbatjahr, Entsendung ins Ausland (Nachdotierungsmöglichkeit) rechnen

Übergreifend für alle Durchführungswege der bAV

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz regelt einen neuen Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung. Ebenso haben Sie die Chance Opting-Out-Modelle (lt. Gesetz: „Optionssystemen“) zu nutzen.

Neuregelungen für tarifvertraglich geregelte bAV

Bei einer tarifvertraglich geregelten betrieblichen Altersvorsorge wurde das sogenannte „Sozialpartnermodells“ eingeführt. Es offeriert den Tarifvertragsparteien eine neue Möglichkeit die bAV tarifvertraglich zu vereinbaren. Dafür gelten spezielle Rahmenbedingungen, die Sie umsetzen müssen. Dies betrifft allerdings nur Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell vereinbaren oder vereinbart haben.

Kontakt

Welche weiteren Vorteile das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt, erklären Ihnen die fachkundigen Mitarbeiter der AXA Regionalvertretung Hornig & Knoch oHG in Hameln gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch. Sie können uns jederzeit online, telefonisch oder auch persönlich vor Ort erreichen. Zögern Sie nicht lange und sprechen Sie uns an, damit wir Ihr Unternehmen weiter voranbringen.

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