Die Direktversicherung ist eine Art der Betriebsrente, die Sie für Ihre Mitarbeiter und Angestellten abschließen können. Die Finanzierung dieser Betriebsrente kann gänzlich unterschiedlich aufgebaut werden. Es gibt die Möglichkeit, dass Sie als Arbeitgeber sagen, dass Sie die komplette Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung für Ihre Mitarbeiter übernehmen. Diese Variante ist für das Unternehmen die teuerste, allerdings auch die, mit der die größte Mitarbeiterbindung entsteht. Eine weitere gern gewählte Möglichkeit ist die, Ihre Arbeitnehmer die Direktversicherung selbst in Form einer Entgeltumwandlung finanzieren zu lassen. Auch hier sind Sie bei Neuverträgen ab 2019 und bei Altverträgen ab 2022 in der Pflicht, einen Anteil von 15 % zuzuschießen. Doch unabhängig davon, bietet auch diese Variante für den Arbeitnehmer Vorteile. Denn bei einer Entgeltumwandlung wird das gesparte Einkommen vom Staat dahingehend gefördert, dass es vom Bruttoeinkommen abgerechnet wird und damit erst einmal die Steuer- und Sozialabgabenpflicht für dieses Einkommen entfällt. Somit ist die tatsächliche Reduzierung des Nettoeinkommens in der Regel deutlich geringer, als der Betrag, den Ihr Arbeitnehmer über die Entgeltumwandlung anspart.