Auch im Referendariat schon bestens abgesichert – dank unseren Versicherungen für Referendare

Sind Sie bereits im Referendariat angekommen oder neigt sich Ihr Lehramtsstudium dem Ende entgegen? Dann sind Sie entweder bereits Beamter auf Wiederruf oder die Verbeamtung ist nur noch einen kurzen Schritt entfernt. Dieser Zeitpunkt in Ihrer frühen Karriere ist der Beste, um einmal inne zu halten und sich umfassend darüber zu informieren, welche Vorteile Ihnen der Beamtenstatus wirklich bringt und welche Risiken Sie mit Ihrer Berufswahl eingehen. Und wie Sie diese Risiken durch sinnvoll gewählte Versicherungen für Referendare absichern können. Unsere Experten der AXA Regionalvertretung Hornig & Knoch oHG in Hameln helfen Ihnen gern dabei.

Versicherungslösungen die sich besonders für die Zeit im Referendariat eignen

Im Beamtenverhältnis stehen Sie in einem vollkommen anderen Arbeitsverhältnis, als ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Das zieht auch andere Versicherungsbedürfnisse nach sich. Das beginnt damit, dass Sie als Beamter nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sondern einen Teil der Kosten für Arztbehandlungen, Medikamente und Ähnliches durch die Beihilfe Ihres Dienstherrn erstattet bekommen. Aber eben nur einen Teil – deshalb benötigen Sie als Beamter eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Gerade in der spannenden und prägenden Zeit des Referendariats kann es zusätzliche Absicherungsbedürfnisse geben, über die Sie unbedingt nachdenken sollten. Dabei möchten wir Ihnen zwei Versicherungslösungen für Ihre Zeit im Referendariat ganz besonders ans Herz legen:

  • Krankenversicherung für Beamte
  • Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Krankenversicherung für Beamte – ein wichtiger Baustein für eine gute gesundheitliche Absicherung

Wie erwähnt haben Sie als Beamter Anspruch auf Beihilfe, egal ob Sie Beamter auf Wiederruf, zur Probe oder auf Lebenszeit sind. Das bedeutet, dass Sie von Ihrem Dienstherrn einen Teil der anfallenden Kosten für die Krankenversorgung und die Gesundheitsvorsorge erstattet bekommen.
Da Sie als Beamter nicht gesetzlich krankenversichert sind, bleiben Sie erst einmal auf den rechtlichen Kosten sitzen. Die konkrete Anspruchshöhe Ihrer Beihilfe ist gesetzlich geregelt und richtet sich in der Regel nach Ihrem Familienstand. Auch wenn Kinder oder ein Ehepartner ohne eigene gesetzliche Krankenversicherung hinzukommt, haben Sie für diese Anspruch auf Beihilfeleistungen. Wichtig ist, dass Sie sich für den Betrag, den Ihr Dienstherr nicht übernimmt, entsprechend absichern. Dafür gibt es im Bereich der Versicherungen für Referendare unter anderem die Krankenversicherung für Beamte der DBV. Mit dieser Versicherungslösung haben Sie einen erfahrenen Partner in Sachen Absicherung im öffentlichen Dienst an Ihrer Seite.

Dienstunfähigkeit – wohl die größte Gefahr für einen Beamten auf Wiederruf

Solange Sie Beamter auf Wiederruf sind hat Ihr Dienstherr einen großen Vorteil – Sie sind im Prinzip in einer durchgehenden Probezeit. Das Beamtenverhältnis kann zu jeder Zeit von Seiten Ihres Dienstherrn aufgelöst werden. Es reicht aus, wenn er der Ansicht ist, dass Sie Ihren Dienst nicht pflichtgemäß verrichten oder nicht dauerhaft in der Lage sein werden, Ihren Verpflichtungen als Beamter nachzukommen. Wenn Sie in dieser Zeit beispielsweise durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung dauerhaft dienstunfähig werden, ist die Gefahr sehr groß, dass Ihr Dienstherr Sie aus dem Beamtenverhältnis entlässt und Sie in der Sozialversicherung nachversichert. In diesem Fall wären Sie arbeitslos und gesundheitlich stark angeschlagen. Um Sie vor unvorhersehbaren finanziellen Folgen in einem solchen Fall zu schützen, gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV.

Wir beraten Sie gern

Unsere Experten der AXA Regionalvertretung Hornig & Knoch oHG in Hameln stehen Ihnen gern helfend zur Seite, wenn es um die passenden Versicherungen für Referendare geht. Denn unser Ziel ist es, dass Sie so abgesichert sind, dass Sie sich auf die wichtigen Dinge in Ihrem Leben konzentrieren können.

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