Die Krankenversicherung für Beamte – ein wichtiger Baustein für eine gute gesundheitliche Absicherung
Wie erwähnt haben Sie als Beamter Anspruch auf Beihilfe, egal ob Sie Beamter auf Wiederruf, zur Probe oder auf Lebenszeit sind. Das bedeutet, dass Sie von Ihrem Dienstherrn einen Teil der anfallenden Kosten für die Krankenversorgung und die Gesundheitsvorsorge erstattet bekommen.
Da Sie als Beamter nicht gesetzlich krankenversichert sind, bleiben Sie erst einmal auf den rechtlichen Kosten sitzen. Die konkrete Anspruchshöhe Ihrer Beihilfe ist gesetzlich geregelt und richtet sich in der Regel nach Ihrem Familienstand. Auch wenn Kinder oder ein Ehepartner ohne eigene gesetzliche Krankenversicherung hinzukommt, haben Sie für diese Anspruch auf Beihilfeleistungen. Wichtig ist, dass Sie sich für den Betrag, den Ihr Dienstherr nicht übernimmt, entsprechend absichern. Dafür gibt es im Bereich der Versicherungen für Referendare unter anderem die Krankenversicherung für Beamte der DBV. Mit dieser Versicherungslösung haben Sie einen erfahrenen Partner in Sachen Absicherung im öffentlichen Dienst an Ihrer Seite.