Es bestehen für Drohnen nicht gerade wenige Flugverbotszonen. Unter anderem dürfen über Hauptverkehrswegen, Kraftwerken, Krankenhäusern, Behörden, Industrie- und Militäranlagen sowie militärischen Objekten keine Drohne geflogen werden. Das Verbot erstreckt sich darüber hinaus auf sensible Bereiche wie Einsatzorte von Polizei, Rettungskräften und Naturschutzgebieten.
Für unbemannte Flugobjekte gelten ebenso bestimmte Verbote. Beispielsweise ist ein Überfliegen von Wohngrundstücken untersagt, vor allem wenn die Drohne mit akustischen, optischen oder Funksignalen ausgestattet ist. Eine Ausnahme besteht, wenn eine Einwilligung vom Grundstückseigentümer vorliegt. Außerdem müssen Sie ab einer Flughöhe von 100 m über eine behördliche Ausnahmeerlaubnis verfügen.