Die wichtigsten Änderungen
Fundament des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist das Sozialpartnermodell. Die Folge dieses Modells ist die Eröffnung der Möglichkeit die Altersvorsorge zum Bestandteil des Tarifvertrags zu machen. Darüber hinaus profitiert nun der Arbeitgeber auch finanziell von dem Angebot einer betrieblichen Altersversorgung. Schließlich spart er in aller erster Linie bei den Sozialversicherungsbeiträgen, die er für seine Arbeitnehmer zahlen muss. Doch von den eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen hat nicht nur der Arbeitgeber einen finanziellen Vorteil. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 15% der eingesparten Beiträge und erhält diese zusätzlich zu seinem Entgelt. Eine unmittelbare Unterstützung des Staates wird auch deutlich, wenn der Arbeitnehmer ein Monatseinkommen unter 2200 Euro im Monat erhält. Hier gibt es eine staatliche Förderung. Tiefergehende Details des Betriebsrentenstärkungsgesetzes erklären Ihnen gerne unsere Experten in der AXA Versicherung Wittenberg & Zielinski OHG in Friedrichshain-Kreuzberg.