Rundum abgesichert mit der Inhaltsversicherung
Stellen Sie sich bildlich vor, Sie würden Ihre Betriebsräume auf den Kopf stellen. Alle Gegenstände, die nun aus dem Gebäude fallen, sind im Umfang der Inhaltsversicherung inbegriffen. Für die fest verbauten Gegenstände benötigen Sie eine Betriebsgebäudeversicherung – schließen Sie beide Policen ab, profitieren Sie von attraktiven Sonderkonditionen.