Sollten Sie eine Drohne Ihr Eigen nennen, müssen Sie sich ab einer gewissen Größe eigentlich gar nicht erst die Frage stellen, ob Sie eine entsprechende Drohnenversicherung benötigen oder nicht.
Ein Blick in die Drohnen-Verordnung vom 01.10.2017 schafft Klarheit. Zum einen sind Sie dazu verpflichtet eine Drohne, die schwerer als 250g ist mit einer Plakette zu versehen, die Ihre Adresse deutlich zeigt. Je schwerer die Drohne wird, umso höher werden die Anforderungen an den Besitzer.
Ab einem Gewicht von 2kg müssen Sie als Drohnenpilot sogar spezielle Flugkenntnisse nachweisen können.
Sobald die Drohne ein Gewicht von 5kg hat, benötigt der Besitzer gar eine Flugerlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Die weiteren Anforderungen, die sich aus der Verordnung ergeben, erklären Ihnen unsere Experten der AXA Versicherung Wittenberg & Zielinski OHG in Friedrichshain-Kreuzberg gerne.
Mittlerweile ist es gesetzlich vorgeschrieben für unbemannte Flugobjekte eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Aus diesem Grund sollten Sie vor Ihrem Jungfernflug prüfen, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Drohnenflüge abdeckt. Sollten Sie eine private Haftpflichtversicherung bei der AXA abgeschlossen haben, ist es möglich einen zusätzlichen Haftpflichtbaustein zur Absicherung Ihrer Drohne abzuschließen. Eine andere Möglichkeit ist die Absicherung durch den Abschluss einer Einzelpolice bei der AXA.