AXA Berlin Wittenberg & Zielinski OHG | Betriebsrentenstärkungsgesetz​

AXA Wittenberg & Zielinski OHG in Berlin Betriebsrentenstärkungsgesetz

AXA Berlin Wittenberg & Zielinski OHG | Betriebsrentenstärkungsgesetz​

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes einen revolutionären Schritt in die richtige Richtung getätigt. Sinn und Zweck des Gesetzes ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.
 
In Zeiten wachsender Unsicherheiten bezüglich staatlicher Rentenzahlungen war die Maßnahme die einzig vernünftige Reaktion. Die Einwohner Deutschlands werden immer älter, was zur Folge hat, dass es weniger Arbeitnehmer gibt, die in die Rentenkassen einzahlen und mehr Menschen, die entsprechende Rentenzahlungen erhalten.
 
Eine intelligente Lösung dieses Problems ist die Einführung der betrieblichen Altersversorgung gewesen. Diese macht es dem Arbeitgeber möglich seinen Arbeitnehmern eine entsprechende Altersversorgung zu garantieren. Die Auszahlung erfolgte nach Eintritt in das Rentenalter ähnlich wie die Zahlung der Rente von staatlicher Seite. Allerdings war es nicht leicht für den Arbeitgeber eine entsprechende betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Die rechtlichen und bürokratischen Hürden waren hoch und die Vorteile konnte man an nur einer Hand abzählen.
 
Haben Sie detaillierte Fragen zur Ausgestaltung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes? Im Rahmen eines persönlichen informativen Gesprächs erklären Ihnen unsere Experten in der AXA Geschäftsstelle Wittenberg & Zielinski OHG in Berlin gerne im Detail welche Änderung das neue Gesetz mit sich gebracht hat.

Die wichtigsten Änderungen

Fundament des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist das Sozialpartnermodell. Die Folge dieses Modells ist die Eröffnung der Möglichkeit die Altersvorsorge zum Bestandteil des Tarifvertrags zu machen.
 
Darüber hinaus profitiert nun der Arbeitgeber auch finanziell von dem Angebot einer betrieblichen Altersversorgung. Schließlich spart er in aller erster Linie bei den Sozialversicherungsbeiträgen, die er für seine Arbeitnehmer zahlen muss.
 
Doch von den eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen hat nicht nur der Arbeitgeber einen finanziellen Vorteil. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 15% der eingesparten Beiträge und erhält diese zusätzlich zu seinem Entgelt.
 
Eine unmittelbare Unterstützung des Staates wird auch deutlich, wenn der Arbeitnehmer ein Monatseinkommen unter 2200 Euro im Monat erhält. Hier gibt es eine staatliche Förderung.
 
Tiefergehende Details des Betriebsrentenstärkungsgesetzes erklären Ihnen gerne unsere Experten in der AXA Geschäftsstelle Wittenberg & Zielinski OHG in Berlin.
 

Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer erhält Sicherheit
 
Ein Blick auf die Statistik macht es deutlich: eine Steigerung der Altersarmut ist in Deutschland deutlich spürbar. An dieser Stelle sollte der Arbeitnehmer frühzeitig vorsorgen, um einen möglichst sorgenfreien Lebensabend haben zu können. Um die unsichere staatliche Rente aufzustocken bietet sich die betriebliche Altersvorsorge als zusätzliche Altersversorgung an.

 
Der Arbeitgeber wird attraktiver
 
Selbstverständlich hat auch der Arbeitgeber diverse Vorteile. Diese sind nicht nur finanzieller, sondern Prestige-steigernder Natur. Der Fachkräftemangel in Deutschland ist nicht von der Hand zu weisen. Dies hat zur Folge, dass ein Wettstreit um befähigtes Personal entfacht ist. Da es für immer mehr Arbeitnehmer von Bedeutung ist einen Arbeitsplatz zu haben, der Sicherheit bietet, ist eine betriebliche Altersversorgung ein gutes Instrument, um qualifiziertes, neues Personal langfristig an den eigenen Betrieb zu binden.

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 Die Mitarbeiter der AXA Geschäftsstelle Wittenberg & Zielinski OHG in Berlin beraten Sie gerne.

Weitere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung

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Produktflyer bAV Mitarbeiterbindung

Laden Sie sich hier den Flyer zum Thema "Mitarbeiterbindung in der bAV" herunter.

Produktflyer-bAV-Fluktuationskosten.png

Produktflyer für Arbeitgeber

Laden Sie sich hier eine Information zur Senkung der Fluktuationskosten durch bAV herunter.

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