Produktflyer Unterstützungskasse
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PDF-Download (520 KB)Viele Arbeitnehmer sorgen sich um den Lebensstandard im Alter - zu Recht, denn die gesetzliche reicht gerade einmal für die Grundsicherung aus. Als Arbeitgeber unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Besonders geeignet ist die staatlich geförderte Unterstützungskasse. Gemeinsam mit Ihrer AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover entwickeln Sie ein Vorsorgekonzept für Ihre Belegschaft.
Für die Unterstützungskasse gibt es verschiedene Durchführungswege:
Die arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse ist perfekt, um Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Durch die Bereitstellung einer attraktiven Betriebsrente bietet sich ein deutlicher Anreiz für Arbeitnehmer, das Unternehmen nicht zu verlassen. Führungskräfte, leitende Angestellte und die Geschäftsleitung profitieren von einer arbeitnehmerfinanzierten Lösung, die mit hohen steuerlichen Fördermöglichkeiten einhergeht. Möglich ist auch eine gemeinsame Finanzierung der Beiträge für die Unterstützungskasse, in diesem Fall profitieren beide Parteien.
Als Arbeitgeber treten Sie der Unterstützungskasse der AXA bei um Ihre Mitarbeiter bei der Altersvorsorge zu unterstützen. Ermitteln Sie mit Ihrer AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover einen maßgeschneiderten Leistungsplan. Um die Verpflichtungen abzusichern, wird eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben jedes Versorgungsberechtigten abgeschlossen. Bei der AXA haben Sie mit
zwei Varianten zur Auswahl. Beim Kapital-Leistungsplan erhalten Mitarbeiter bei Erreichen des Endalters eine Kapitalzahlung. Auch bei vorzeitigem Ableben wird die Kapitalzahlung fällig. Eine Rentenzahlung wird beim Renten-Leistungsplan bei Erreichen des Endalters fällig. Im Todesfall erhalten Hinterbliebene eine Witwen- oder Witwerrente oder eine Waisenrente. Auf Wunsch schließen Versicherte eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung in die Absicherung ein.
Das Unternehmen übernimmt die Beitragszahlung an den Versicherer. Auf freiwilliger Basis legt der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts über die Entgeltumwandlung in der Unterstützungskasse an. Als Arbeitgeber müssen Sie sich um die Verwaltung der Verträge übrigens nicht kümmern: Gegen eine geringe Gebühr übernimmt die AXA diese Aufgaben für Sie. Die AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover informiert Sie über die Möglichkeiten. Über die Unterstützungskasse erhalten die Leistungsempfänger im Versorgungsfall Zahlungen. Dabei werden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge direkt einbehalten.
Hohe Steuervorteile machen die arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse attraktiv. Für Arbeitnehmer sind die Beitragsaufwendungen in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Der Arbeitgeber kann die von ihm geleisteten Beiträge in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgaben geltend machen. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht erhoben. Handelt es sich um eine arbeitnehmerfinanzierte oder gemeinsam finanziere Vorsorge, werden die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers finanziert und bleiben damit steuerfrei. Der Arbeitgeber setzt die Beiträge als Betriebsausgaben ab. Bis zu einem Betrag in Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) bleiben die Beitragszahlungen in der Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragsfrei.
Weitere gute Argumente für eine Unterstützungskasse von AXA
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