AXA Hannover Hornig & Knoch oHG | Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Hannover

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover

Zuverlässig an Ihrer Seite bei Berufsrisiken

Warum eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Eine Vermögensschadenhaftpflicht richtet sich vor allem an Berufsgruppen, die in Bereichen der beratenden, beurkundenden, gutachterlichen, prüfenden oder verwaltenden Arbeiten tätig sind. Sollte das Risiko bestehen, dass selbst kleine Missgeschicke im Rahmen der Tätigkeiten Schäden am Vermögen Dritter zur Folge haben, gehört die Vermögensschadenhaftpflicht­ zu einer der elementarsten Absicherungen. Sie ist für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsvermittler, Zwangsverwalter und Inkassounternehmer sogar eine Pflichtversicherung.
Im Ernstfall übernimmt die zuverlässige Versicherung wichtige Aufgaben und bringt einen umfassenden Schutz mit. Bei der Vermögensschadenhaftpflicht­ verlassen Sie sich auf die nachfolgenden Leistungen:

  • Wir prüfen die Haftungsfrage.
  • Wir stellen Sie von berechtigten Ansprüchen frei.
  • Wir wehren unberechtigte Schadensersatzforderungen ab.
  • Wir führen Prozess und übernehmen die Kosten.

Absicherung mit der Vertrauensschadenversicherung

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Viele Unternehmen sind heute von Diebstahl, Unterschlagung und Sabotage durch Mitarbeiter betroffen oder werden Zielscheibe von zielgerichteten Hackerangriffen durch außenstehende Dritte. Die finanziellen Folgen der Schäden sind nicht selten immens. Mit der Vertrauensschadenversicherung der AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover sichern Sie sich vor diesen Risiken optimal ab. Außerdem sind Sie mit dieser gegen Vermögensschäden versichert, die durch kriminelle Handlungen von Mitar­beiter*innen oder außenstehenden Dritten verursacht werden. Darüber hinaus sind alle Fälle abgesichert, bei denen Mitarbeiter­*innen einen Schaden bei Dritten anrichten, für die Sie haftbar gemacht werden. Gerne beraten wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.

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Die wichtigsten Informationen für ausgewählte Berufsgruppen 

Jeder Beruf, der mit einer Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert werden sollte, stellt nochmals andere Anforderungen an die Leistung. Mit uns von der AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover genießen Sie den Vorteil, dass sich der Versicherungsschutz Ihrem Bedarf individuell anpasst.

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Notare

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensberater

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienverwalter

Die Vermögensschadenhaftpflicht von Insolvenz- und Restrukturierungsrisiken

Bei Insolvenz- oder Restrukturierungs-Verfahren müssen fundierte Kenntnisse von Gesetzen und Rechtsverordnungen mitgebracht werden und Sie als entsprechende Person müssen sich in der Betriebswirtschaft bestens auskennen. Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover erhalten Sie einen Versicherungsschutz nach § 3e InsO für alle nach der Insolvenzordnung (InsO) und dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) erlaubten (vorläufigen) Tätigkeiten als Sanierungsmoderator, Restrukturierungsbeauftragter, Sachverständiger, Gutachter, (Sonder-) Insolvenzverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses oder Gläubigerbeirats, Unternehmensleiter (im Rahmen der Eigenverwaltung oder im Restrukturierungs-Verfahren) oder als Verfahrenskoordinator im Rahmen der Insolvenz einer Unternehmensgruppe.

Unsere Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht im Überblick:

  • Versicherungsschutz bei unzureichender Erstellung eines Gutachtens des vorläufigen Insolvenzverwalters
  • Mitversicherung von Kalkulations-, Organisations- oder Investitionstätigkeiten im Rahmen der betrieblichen Fortführung
  • Absicherung bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, insbesondere Ansprüche aus §§ 34, 69 Abgabenordnung
  • inklusive Verletzungen der Aufsichtspflicht bei vorsätzlichen Straftaten gegen das Vermögen des Insolvenzschuldners durch Personal des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzschuldners 
  • für die Tätigkeit als Sanierungsgeschäftsführer, CRO oder Generalbevollmächtigter im Rahmen der Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) oder des Restrukturierungs-Verfahrens gelten besondere Bedingungen
  • im Schadensfall kein Selbstbehalt

Leistungen für weitere Berufsgruppen

Natürlich gibt es noch viele weitere Berufsgruppen, wie Sachverständige oder Versicherungsvermittler, für die eine Vermögensschadenhaftpflicht der AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover unerlässlich ist.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei uns und wir klären Ihren individuellen Versicherungsschutz ab.

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Kontaktieren Sie uns

AXA Geschäftsstelle Hornig & Knoch oHG

Sind Sie vielleicht auch im Rahmen Ihrer Tätigkeit davon betroffen? Dann lassen Sie sich am besten heute noch von unseren Experten zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover beraten. Gerne geben wir Ihnen auch zu einer unserer anderen Versicherungen eine ausführliche, unverbindliche Beratung. Setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung oder besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle. Wir freuen uns auf Sie.

Theaterstr. 1
30159 Hannover 
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