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Drei männliche Mitarbeitende unterschiedlichen Alters eines Handwerksbetriebs schauen konzentriert auf ihre Arbeit

BetriebsrentenstärkungsgesetzSichern Sie sich Vorteile mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz

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Setzen Sie ein Zeichen für Ihre Mitarbeitenden

Mitarbeitende sind das Herz Ihres Unternehmens. Doch oft bleibt die Altersversorgung gerade von geringverdienenden Angestellten auf der Strecke. Die Lösung? Betriebliche Altersversorgung. Mit den neuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) können Sie als Arbeitgeber eine attraktive Lösung in Sachen Altersvorsorge in Form einer Betriebsrente bieten.

Mit der Betriebsrente sorgen Sie für eine gute Absicherung Ihrer Mitarbeitenden im Alter. Das ist sozial - und vorteilhaft für Ihr Unternehmen. Nutzen Sie die Förderung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2027 und zeigen Sie Verantwortung als Arbeitgeber. Profitieren Sie dabei von staatlichen Vorteilen und stärken Sie die Mitarbeiterbindung. Investieren Sie in die Zukunft Ihrer Mitarbeitenden und in die Ihres Unternehmens!

Zugegeben: All die Möglichkeiten zu durchblicken, die sich im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge bieten, ist nicht ganz einfach. erst recht nicht, wenn steuerliche Aspekte einbezogen werden müssen. Hier finden Sie den Ansprechpartner in Ihrer Nähe, der Sie berät. Unverbindlich.

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Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Das zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Wesentliche Ziele des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind:

  • Erhöhung der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen
  • Verbesserte Förderung von Geringverdienenden bei der Altersvorsorge
  • Vereinfachung und mehr Planungssicherheit für Sie als Arbeitgeber
  • Einführung des Sozialpartnermodells mit reinen Beitragszusagen ohne Leistungs- oder Garantiezusagen des Arbeitgebers

Entlasten Sie Ihre Mitarbeitenden und sichern Sie ihre Altersvorsorge

60 % der Geringverdienenden in Deutschland haben Angst vor Altersarmut (AXA interne Studie, 2026). Das kann weitreichende Folgen haben – für Konzentration, Motivation und letztlich für die Produktivität Ihres Unternehmens. 

Mit den neuen Möglichkeiten, die das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet, gibt es eine einfache Lösung, die Ihren Mitarbeitenden hilft und gleichzeitig Ihnen als Arbeitgeber nützt.

Junge Mitarbeitende verschiedener Geschlechter und Ethnien klatschen lächelnd

Nutzen Sie die Förderung und erhöhen Sie die Bindung Ihrer Mitarbeitenden

Die Betriebsrente für Geringverdienende ist kein Sozialprojekt. Sie ist eine kluge unternehmerische Entscheidung auf Basis der Neuerungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes - mit messbarem Mehrwert!

Für Ihre Mitarbeitenden

  • Schutz vor Altersarmut - die betriebliche Altersvorsorge schließt die Rentenlücke substanziell
  • Schutz vor eigenem Zugriff - das Ersparte bleibt langfristig gesichert
  • Schutz vor Insolvenz - sowohl Ihre Mitarbeitenden als auch für Sie als Arbeitgeber
  • Wertschätzung erleben - ein starker Treiber für Loyalität und Motivation Ihrer Mitarbeitenden

Für Ihr Unternehmen

  • Steuerersparnis durch 30 % staatliche Förderung
  • Bessere Gewinnung von Mitarbeitenden – 75 % der Befragten stufen die betriebliche Altersvorsorge als wichtig für ihren Arbeitsplatz ein (Statista, 2024)
  • Stärkere Bindung der Mitarbeitenden– 62 % der Unternehmen halten eine bAV wirksam für die Mitarbeiterbindung; 53 % nennen die Bindung von Mitarbeitenden und 50 % Arbeitgeberattraktivität als Einführungsgrund für eine bAV (AXA eigene Studie, 2026)
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Steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber

Zwei Frauen joggen zusammen und machen gerade eine Pause

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) für Geringverdienende ist ein staatlich gefördertes Instrument, das

  • Ihren Mitarbeitenden im Alter eine Betriebsrente ermöglicht
  • Ihre Kosten als Arbeitgeber durch Steuervorteile deutlich reduziert
  • Die Bindung und Motivation Ihrer Mitarbeitenden nachweislich stärkt (Statista, 2024; AXA eigene Studie, 2022)

Unternehmen sehen die bAV klar als Arbeitgeberinstrument: 62 % halten sie für wirksam für die Mitarbeitergewinnung und -bindung, 88 % der kleinen und mittleren Unternehmer finden es wichtig, neben dem Gehalt attraktive Zusatzleistungen zu bieten (AXA eigene Studie, 2026). Wirtschaftliches Kalkül und soziale Verantwortung schließen sich nicht aus – sondern ergänzen sich an dieser Stelle perfekt!

Mindern Sie die Rentenlücke Ihrer geringverdienenden Mitarbeitenden

Geringverdienende sind keine Randgruppe – sie sind ein fester Bestandteil vieler Belegschaften: in der Pflege, im Handel, in der Gastronomie, im Handwerk und in der Verwaltung.

Die gesetzliche Rente reicht für diese Personengruppe im Alter absolut nicht aus. Und aus eigener Kraft können sich viele keine zusätzliche private Vorsorge leisten. Ohne Ihren Beitrag als Arbeitgeber in Form einer Betriebsrente erhöht sich das Risiko der Altersarmut.

Profitieren Sie von attraktiven Steuervorteilen

Genau hier setzt die staatliche Förderung nach § 100 EStG an. Wenn Sie als Arbeitgeber einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdienende leisten, können Sie 30 % dieses Beitrags direkt von der abzuführenden Lohnsteuer abziehen.

Ab 2027 steigt das maximale Fördervolumen auf 100 EUR pro Monat Arbeitgeberbeitrag (max. 30 EUR pro Monat Förderung) – bei einer angehobenen Einkommensgrenze von 3.186 EUR pro Monat (Beitragsbemessungsgrenze 2027: 106.200 EUR)

Die betriebliche Altersvorsorge kann damit doppelt so effizient sein wie eine klassische Lohnerhöhung – für Sie als Arbeitgeber und für Ihre Mitarbeitenden.

Welche Lösungen hat AXA im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge?

AXA bietet passende Produkte für die Förderung geringverdienender Menschen. Gerne helfen wir Ihnen, das Richtige für Ihr Unternehmen und für Ihre Mitarbeitenden auszuwählen.

Besonders praktisch: die Relax bAVRente mit flexibler Beitragszahlung. Sie macht es möglich, die Höhe und den Zeitpunkt der Beiträge besonders frei zu gestalten. Mehr Flexibilität in der Betriebsrente geht nicht.

Betriebsrentenstärkungsgesetz: gut zu wissen

Was ist die Geringverdiener-Förderung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz und wie funktioniert der Förderbetrag für Arbeitgeber?

Was ändert sich in dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ab dem 1. Januar 2027?

Welche wesentlichen Ziele verfolgt das BRSG aus Arbeitgebersicht?

Was ändert sich bei der Geringverdiener-Förderung ab 01.01.2027?

Welche Chancen bietet das BRSG II für Ihr Unternehmen ab 2027?

Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Beratungsgespräch

Ihr Berater von AXA klärt sie gerne auf - über die Möglichkeiten staatlicher Förderung, Steuervorteile und das Portfolio, das AXA Ihnen bietet. Einfach hier den Berater in Ihrer Nähe auswählen und einen unverbindlichen Termin vereinbaren.

Ihre Ansprechpartner zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Unsere Berater freuen sich auf Ihre Anfrage. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

John-Paul Karwecki

Ernst-Thälmann-Str. 6, 15366 Neuenhagen

Rene Siegel

Max-Pechstein-Str. 36, 08056 Zwickau

Roy Bach

Jahnstraße 1, 01067 Dresden

Julian Homfeld

Geschwister-Scholl-Straße 25, 20251 Hamburg-Nord

Agentur Kolze und Ruhe OHG

Hasporter Damm 120, 27749 Delmenhorst

Agentur Niendieker und Ogrzal OHG

Lotter Str. 35, 49078 Osnabrück

Stein OHG - Dominik Friebe

Berliner Str. 300, 63067 Offenbach am Mai

Agentur Decker

Filiale Euskirchen , Thomas-Eßer-Straße 86

Ralf Pajsert

Im Pinntal 54 a, 46244 Bottrop

AXA Generalvertretung Moser & Steinmetz OHG 

Im Lehmbruch 5, 42109 Wuppertal

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