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AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Direktversicherung

Die Direktversicherung der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg

Wenn es nur Gewinner gibt!

Weshalb die AXA Direktversicherung?

Diese Frage lässt sich leicht beantworten: In einem Unternehmen ist die simpelste Form zur Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge eine Direktversicherung. Hierbei schließen Sie, als Arbeitgeber, auf das Leben Ihrer Mitarbeiter ganz einfach vertraglich eine Rentenversicherung ab. Im jeweiligen Rentenversicherungsvertrag werden die entsprechenden Leistungen näher beschrieben, welche Ihrem Arbeitnehmer zustehen. Bei dieser Direktversicherung besteht für Ihren Mitarbeiter die Möglichkeit, die Beiträge zusätzlich zum Gehalt, oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung zu finanzieren.

So einfach funktioniert eine Direktversicherung:

AXA Wessel & Kollegen oHG Nürnberg | Direktversicherung

Welche Leistungen sollen in Ihrer betrieblichen Altersvorsorge enthalten sein?

Die Direktversicherung von AXA bietet diverse Möglichkeiten der Absicherung, welche bei einer reinen Altersabsicherung beginnen und über eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherung bis hin zur Hinterbliebenenversorgung vielerlei Möglichkeiten bieten. Ob diese Leistungen zusammengefasst in einem Vertrag zum Einsatz kommen oder jeweils als Einzelversicherungen, bleibt allein Ihnen überlassen. Wie die Möglichkeiten umgesetzt werden, kann Ihr Unternehmen sowie Ihr Mitarbeiter nach dem Bedarf bestimmen.

Optimale Altersvorsorgung durch die Direktversicherung von AXA

Ihre Mitarbeiter können mithilfe der Altersvorsorgelösung im Wege der Direktversicherung von AXA aufgrund staatlicher Förderung sowie Arbeitgeberförderung mehrfach profitieren. Unser nachfolgendes Video erläutert Ihnen alles Wichtige.
 
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg gerne zur Verfügung.

Vergleich der Direktversicherung

Arbeitgebervorteile:

  • Im Rahmen der 4 %-Grenze fallen keine Sozialabgaben an
  • An den Pensions-Sicherungs-Verein werden keinerlei Insolvenzbeiträge gezahlt
  • Es fallen keine weiteren Verwaltungskosten an
  • Eine Bilanzierung von Versorgungsansprüchen ist nicht notwendig
  • Beiträge gelten als Betriebsausgaben
  • Bei frühzeitigem Ausscheiden eines Mitarbeiters besteht kein Nachfinanzierungsrisiko
  • Finanzielle Risiken aufgrund Anpassung von Rentenleistungen entfallen
  • Selbst bei frühzeitigem Ausscheiden besteht eine unkomplizierte Handhabung, indem der Direktversicherungs-Vertrag ohne weitergehende Ansprüche gegen Ihr Unternehmen auf Ihren Mitarbeiter übertragen wird

Arbeitnehmervorteile:

  • Große steuerliche Ersparnis: 4 % der Beitragsbemessungsgrenze kann steuerfrei angelegt werden sowie weitere maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West
  • Sozialabgaben auf die Beiträge im Wege der 4 %-Grenze entfallen
  • Der Arbeitgeber bezuschusst die Direktversicherung in Höhe von zumindest 15 %, sollte der Arbeitgeber Sozialversicherungsabgaben aufgrund einer Entgeltumwandlung einsparen
  • Erst im Leistungsfall werden Leistungen besteuert, wobei der Abgabensatz überwiegend geringer ausfällt
  • Aufgrund flexibler Produktbausteine bestehen zugeschnittene Versorgungslösungen
  • Aufgrund flexibler Beitragszahlungen sowie flexiblem Rentenbeginn bestehen optimale Gestaltungsmöglichkeiten
  • Gegenüber der Direktversicherung besteht ein direkter Leistungsanspruch
  • Anstelle einer lebenslangen Altersrente kann eine Kapitalzahlung gewählt werden
  • Möglichkeit zur Einbeziehung einer Hinterbliebenen- oder Waisenrente als eigenständiger Baustein
  • Möglichkeit zur Mitversicherung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
  • Der Versorgungsanspruch kann nach Ausscheiden aus dem Unternehmen unkompliziert mitgenommen werden

Wir beraten Sie gern

Für weitere Fragen oder Auskünfte stehen die Experten der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg zur Verfügung.

Die Direktversicherung - Ihre Fragen

Was bietet eine Direktversicherung?

Bei einer Direktversicherung schließt ein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Versicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Dabei vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass ein gewisser Betrag des laufenden Entgelts als Beitrag für eine Direktversicherung umgewandelt wird. Als weitere Möglichkeit kann der Arbeitgeber die Direktversicherung finanzieren.
 
Für Neuverträge gegen Entgeltumwandlung seit 2019 sollte man berücksichtigen, dass Arbeitgeber durch den Gesetzgeber zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von zumindest 15 % verpflichtet wurden. Dies gilt für bestehende Verträge ab spätestens 01.01.2022

Die Wahl welcher Versicherungsformen ist bei der Direktversicherung möglich?

Die Direktversicherung von AXA bietet die Möglichkeit zum Abschluss einer klassischen Rentenversicherung oder Relax bAVRente, bei der es sich um ein flexibles Produkt handelt, welches Sicherheit sowie die Chance auf interessante Rendite verbindet und 100%-ige Beitragsgarantie zum Rentenbeginn beinhaltet. Die Direktversicherung bietet bei beiden Produktarten die Möglichkeit, diese mit attraktiven Zusatzleistungen für den Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsfall und/oder eventueller Hinterbliebenenabsicherung zu ergänzen. Diverse Zusatzleistungen können alternativ auch als eigenständige Versicherung gefasst werden.

Wie erfolgt bei Arbeitnehmer und Arbeitgeber die steuerliche Behandlung der Beitragszahlungen?

Beim Arbeitnehmer beträgt die Steuerfreiheit des Direktversicherungs-Beitrages jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) zuzüglich 4 % der BBG. Eine Anrechnung des Beitrages erfolgt, sollte bereits ein Vertrag mit Förderung nach § 40 bEStG a.F. existieren. Dies gewährleistet den Aufbau einer interessanten Zusatzversorgung aus Einkommensteilen, welche nicht versteuert wird.
 
Für den Arbeitgeber stellt der Beitrag zur Direktversicherung eine Betriebsausgabe, ebenso wie das Monatsgehalt, dar. Der Arbeitgeber muss den Wert der Direktversicherung nicht in seinem Betriebsvermögen erfassen, da für Leistungen der Direktversicherung dem Arbeitnehmer ein unmittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird. Sämtliche Beiträge der Direktversicherung sind umsatzsteuerfrei.

Wie erfolgt bei Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber die sozialversicherungsrechtliche Behandlung?

Im Rahmen der 4 %-Grenze sind Beiträge zur Direktversicherung sozialversicherungsfrei. Sozialversicherungspflichtig sind die zusätzlichen 4 % der BBG West.

Wie erfolgt die steuerliche Behandlung der Leistungen beim Arbeitnehmer?

Während des Berufslebens sind die Beitragszahlungen steuerfrei. Aufgrund dessen werden im Rentenalter sämtliche Leistungen aus Direktversicherungen als „sonstige Einkünfte“ vollumfänglich steuerpflichtig als nachgelagerte Besteuerung. Allerdings fällt die Steuerbelastung im Rentenalter meist niedriger aus, als während des Berufslebens.

Wie erfolgt die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen beim Arbeitnehmer?

Im Rahmen der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze unterliegen nach derzeitiger Gesetzeslage Renten- sowie Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich der Beitragspflicht in gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Für Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung besteht, bezogen auf den Krankenversicherungsbeitrag, ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 1/20 der allgemeinen Bezugsgröße der Sozialversicherung, wodurch sich die Nettorentenauszahlungen erhöhen. Freiwillig sowie gesetzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen sind davon betroffen.

Wie erfolgt die Beitragserhebung und wer führt diesen ab?

  • Durch die Zahlstelle laufend bei Rentenleistungen, d.h. durch den Versicherer
  • Durch den Versicherten im Falle von Kapitalleistungen. Hierbei besteht eine 10-jährige Beitragspflicht. Beitragsleistungen von 1/120 der ursprünglichen Kapitalzahlung erfolgen monatlich.
  • Beiträge freiwillig Versicherter müssen in Eigenverantwortung an die jeweilige Kasse gezahlt werden. 
    Eine Beteiligung des Arbeitgebers an Beitragszahlungen besteht nicht. Ihr Mitarbeiter muss den Kranken- und Pflegebeitrag vollständig selbst tragen.

Wie ist die Vorgehensweise bei vorzeitigem Ausscheiden aus einer Direktversicherung?

Selbst dann, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz wechselt, bleibt die Direktversicherung gegen Entgeltumwandlung erhalten. In diesem Falle kann eine Fortführung der Direktversicherung über den neuen Arbeitgeber erfolgen.
 
Es existieren zwei Möglichkeiten der Fortsetzung über den neuen Arbeitgeber:

  • Es erfolgt eine Übertragung der unverfallbaren Werte Ihrer Direktversicherung auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers. Unter Anrechnung des Übertragungswertes erteilt dieser im Gegenzug eine neue Versorgungszusage. Innerhalb 12 Monaten nach Ausscheiden aus dem alten Arbeitsverhältnis muss der Übertragungsanspruch geltend gemacht werden.
  • Als neuer Vertragspartner tritt der neue Arbeitgeber unkompliziert in den existierenden Direktversicherungsvertrag bei AXA ein.

AXA bietet als Alternative der Direktversicherung auch eine private Fortsetzung, wobei private Beitragszahlungen oder Beitragsfreiheit möglich ist. Aufgrund der Übertragung der Direktversicherung wird der bisherige Arbeitgeber von weiteren finanziellen Verpflichtungen freigestellt.

Wie informiere ich mich über den aktuellen Stand meiner Versorgung?

Über die existierende Versorgung werden Sie von AXA durch Mitteilungen über den Stand informiert.

Kontaktieren Sie uns

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