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AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Pensionsfondslösung

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Die Pensionsfondslösung der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg

Warum ein Pensionsfonds?

Es ist eine zunehmende Tendenz zu beobachten, nach der Arbeitgeber ihre Ausweisungen zur betrieblichen Altersversorgung nicht in der Bilanz auftauchen lassen möchten. Gleichzeitig möchten sie aber sogenannte Pensionsverpflichtungen anderweitig finanzieren. Der zu beschreitende Königsweg liegt meist in einer Auslagerung der betrieblichen Altersversorgung in einen Pensionsfonds oder in einer Kombination von Pensionsfonds und Unterstützungskasse. AXA kooperiert mit der Deutschen Pensionsfonds AG, wodurch Sie bei einer Auslagerung der Pensionsverpflichtungen profitieren könnten. Gerne berät Sie Ihre AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ausführlich zu diesem Thema.

Welche Leistungen beinhaltet der Pensionsfonds?

Der Pensionsfonds bietet Pensionspläne an, die als nicht-versicherungsförmig* bezeichnet werden. Dabei werden die auszulagernden Pensionsverpflichtungen nach den Grundsätzen des Pensionsfonds einer soliden Kalkulation unterzogen. Am Ende werden die Ergebnisse in einem eigenen Pensionsplan umgesetzt. Um den Pensionsplan zu finanzieren, entrichtet der Arbeitgeber einen einmaligen Betrag in dem Pensionsfonds. Genau dieser Betrag wird zur Anlage des Kapitals, beziehungsweise zur Absicherung des Risikos verwendet.
 
Der Pensionsfonds zahlt an die Mitarbeiter, wenn der Leistungsfall eintritt. Sollte mit der einmaligen Auszahlung die Leistungen nicht finanziert werden können, springt natürlich der Arbeitgeber ein. Er übernimmt die nachträgliche Finanzierung, entweder über einen externen Dienstleister oder er erbringt die Zahlungen selbst.

* Beispielsweise eine Direktzusage, für die der Arbeitgeber geradesteht, und Unterstützungskasse als externer Dienstleister der Zusage, zählt zu den nicht versicherungsförmigen Durchführungswegen.
 
Vorneweg steht die Pensionskasse oder der Pensionsfonds als versicherungsförmig, weil es sich um klassische Versicherungen handelt.

Lohnt sich eine Auslagerung der Pensionsverpflichtungen?

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Durch die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen optimieren Sie Ihre Bilanz und verbessern Ihre Unternehmenskennzahlen.
  • Die Einhaltung Ihres Versprechens bezüglich der Versorgung ist sichergestellt.
  • Der finanzielle Aufwand verringert sich aufgrund der Fondslösung mit alternativen Rechnungsgrundlagen.
  • Profitieren Sie von den günstigen Rahmenbedingungen, denn im Jahr der Übertragung kann der einmalige Betrag bis zur Höhe der aufgelösten Pensionsrückstellung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
  • Bei einer entsprechenden Antragsstellung bei Ihrem zuständigen Finanzamt fällt für den Übertrag keine Lohnsteuer an.
  • Im Todesfall wird das nicht verbrauchte Kapital an das Unternehmen zurückgezahlt.
  • Als Arbeitnehmer reduzieren sich die Beiträge zum PSV aG (Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit) um 80%.
  • Der Verwaltungsaufwand reduziert sich erheblich.

Die Entscheidung zur Auslagerung sollte immer reiflich überlegt sein. Rein strategisch gesehen sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie sich durch die Auslagerung der Pensionskasse grundsätzlich in diesem Bereich komplett neu positionieren. Dieser Schritt erfordert vorab einige gründliche Überlegungen. Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, sollten Sie sich Experten zur Betreuung ins Boot holen. Es ist anzustreben, dass zu Ihrer Pensionskasse eine Lösung gefunden wird, die Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht. Es wäre fatal, wenn sich manche Stellen in Ihrem Plan fehlerhaft zeigen würden, die Sie bei der ersten Übersicht nicht bemerkten.

Vorteile der Auslagerung

Sozusagen als Entscheidungshilfe finden Sie nachfolgend noch einmal einige weitere Vorteile, die eine Auslagerung der Pensionsverpflichtungen für Sie als Arbeitgeber mit sich bringen. Damit positionieren Sie sich ideal im Bereich des modernen und effektiven Pensionsmanagements.

  • Es gehen keine angesparten Gelder verloren, denn falls der Begünstigte der Pension verstorben sein sollte, erfolgt eine garantierte Rückzahlung des unverbrauchten Kapitals an das Unternehmen.
  • Da sich ein externer Dienstleister um alle Angelegenheiten rund um die Pensionskasse kümmert, reduzieren Sie ihren Verwaltungsaufwand erheblich.
  • Durch den biometrischen Risikoausgleich* besteht nur ein geringes Risiko einer Nachschusszahlung.
  • Ihre Mitarbeiter sind sogar in Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens abgesichert. Ihr Pensionsversprechen wird auf jeden Fall eingehalten, denn die Pensionszahlungen für Ihre Mitarbeiter werden aus den Kassen der AXA bestritten. Aus dem Betriebsvermögen Ihres Unternehmens wird nichts entnommen.

*Es besteht die Möglichkeit einem Risikokollektiv beizutreten, das sich aus den Versorgungsberechtigten der Trägerunternehmen zusammensetzt. Das Kollektiv gleicht die statistische Lebenserwartung nach versicherungsmathematischen Modellen mithilfe der sogenannten Heubeck-Tafeln aus.

Ist der administrative Aufwand nach Übertragung auf einen Pensionsfonds hoch?

Wenn der Pensionsfonds ausgelagert wird, übertragen Sie automatisch die Verantwortung auf den externen Versorgungsträger. Damit ist Ihr Unternehmen von den Aufgaben entbunden, die unter anderem die Betreuung der Versorgungsanwärter und -empfänger beinhaltet und die Durchführung ordnungsgemäßer Rentenzahlungen. Das Ganze erfordert insgesamt ein spezielles Wissen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
 
Durch den Übertrag der Verpflichtungen müssen Sie sich aufgrund des von Ihnen nicht mehr verwalteten Pensionsfonds keine Gedanken über eine professionelle Kapitalanlage oder ähnliches Management wie ein Risikomanagement machen. Es gibt eben einfach Gebiete, die vorwiegend mittelständische Unternehmen nicht eigenständig abdecken können und meist auch nicht wollen. Der große Vorteil einer Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds liegt darin, dass Ihr Unternehmen sich wieder voll und ganz auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann.


Sind nicht-versicherungsförmige Lösungen attraktiver als versicherungsförmige Lösungen?

Es gibt sogenannte Nachschuss-Pensionsfonds, die auf ihre Leistungen keine versicherungsförmigen Garantien gewähren. Das hat den Vorteil, dass, im Gegensatz zu der versicherungsförmigen Lösung, der vom Unternehmen zu zahlende Einlösungsbeitrag sehr niedrig ausfällt. Es gab Fälle, in denen sich Einsparungen in der Größenordnung von 40 % bis 50 % ergaben. Theoretisch ergibt sich eine Nachschusspflicht des Unternehmens, was sich eher nachteilig auswirken dürfte. Es könnte eventuell zu einer Unterdeckung führen. In der Regel wird ein solider Pensionsfonds aufgrund seiner hochprofessionellen Kapitalanlage und seinem anspruchsvollen Risikomanagementsystem ein Nachschussrisiko für ein Unternehmen vermindern.
 
Während sich eine versicherungsförmige Lösung eher zurückhaltend zeigt, kann bei der anderen Lösung die Risikobereitschaft des jeweiligen Unternehmens im Bereich der vereinbarten Kapitalanlagestrategie Berücksichtigung finden. Auf diese Weise können die Höhe der ersten Dotierung sowie das Risiko eventueller Nachschusszahlungen genau gemanagt und gesteuert werden. Darüber hinaus kann zum Beispiel durch die Einbeziehung zukünftiger Rentenanpassungen in den Einlösungsbetrag, das zu erwartende Nachschussrisiko geringgehalten werden. Unterm Strich lässt sich sagen, dass ein Nachschuss-Pensionsfonds eine höhere Flexibilität und ausgeprägtere Individualität bietet.

All unser Wissen für Sie

Die AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um attraktive Pensionsfonds Lösungen oder anderen Produkten und versorgt Sie mit hilfreichen Informationen. Vertrauen Sie unserem kompetenten und zuverlässigen Familienunternehmen, das insgesamt auf sehr viele Jahre Erfahrung zurückblicken kann.  Profitieren Sie von unserem Expertenwissen, das die Bereiche Versicherung, Vorsorge und Vermögen abdeckt. Einfach einen unverbindlichen Termin vereinbaren und sich von uns in gemütlicher Atmosphäre umfassend beraten lassen.

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