AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg

Gemeinsam die Zukunft gestalten

Weshalb eine Unterstützungskasse sinnvoll ist

Zur sinnvollen Gestaltung einer betrieblichen Altersvorsorge ist gerade die Unterstützungskasse flexibel einsetzbar. Für Mitarbeiter mit einem hohen Absicherungsbedarf bietet die Unterstützungskasse optimale Freiräume. Zur klaren Strukturierung einer betrieblichen Altersvorsorge ist die Unterstützungskasse von AXA ideal mit einer Direktversicherung für sämtliche Mitarbeiter zu kombinieren. Wenn eine strikte Trennung von Arbeitgeberbeiträgen und Entgeltumwandlungsbeiträgen erfolgen soll, ist dies bspw. der Fall.

Eine Unterstützungskasse funktioniert ganz unkompliziert

AXA Wessel & Kollegen OHG Nürnberg | Unterstützungskasse

Ihre betriebliche Altersversorgung sollte diverse Leistungen enthalten

Sie können Leistungen, wie bspw. zur Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherung sowie Hinterbliebenenvorsorge in einem Leistungsplan in der Unterstützungskasse kombinieren. Sowohl Renten- als auch Kapitalleistungen sind im Rahmen des Leistungsplanes machbar. Die Ausgestaltung der Leistungen ist nach dem Bedarf Ihres Unternehmens sowie Ihrer Mitarbeiter gerichtet. Die Versorgungsleistungen werden anhand Rückdeckungsversicherungen, welche die Unterstützungskasse bei der AXA Versicherung abschließt, finanziert. Arbeitgeber können in der Unterstützungskasse Mitglied werden, da die Unterstützungskasse der AXA eine selbstständige Versorgungseinrichtung darstellt.

Überblick der Förderungen der Unterstützungskasse

Beitragszahlungen
Steuerliche Betrachtung
Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung
Beitragszahlungen erfolgen arbeitgeberfinanziert:
Der Arbeitnehmer genießt unbegrenzte Steuerfreiheit aufgrund arbeitnehmerfinanzierter Beiträge*
 
Der Arbeitgeber kann Beiträge in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgaben absetzen*
Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind Beiträge von der Sozialversicherungspflicht befreit
Beitragszahlungen erfolgen arbeitnehmerfinanziert = Entgeltumwandlung:
Der Arbeitnehmer finanziert den Beitrag aus dem Bruttoeinkommen. Dies bedeutet für ihn, dass unbegrenzt* keine steuerliche Belastung anfällt
 
Der Arbeitgeber kann Beiträge in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgaben absetzen*
Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erfolgt Beitragsfreiheit bis zu einem Betrag in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung/West
 
 
 

Vergleich der Unterstützungskasse

Arbeitgebervorteile

  • Rückdeckungsversicherungs- und PSV-Beiträge sowie Verwaltungsgebühren können als Betriebsausgaben abgesetzt werden
  • Mitarbeiter mit großem Einkommen profitieren durch Mehrwert
  • Sozialversicherungsbeiträge werden eingespart, was bei Entgeltumwandlung bis zu 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt
  • Kaum existierender Verwaltungsaufwand
  • Beitragszahlungen sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei, wobei eine steuerliche Beschränkung auf Höchstleistungen bei Arbeitgeber-Finanzierung besteht
  • Bilanzberührung erfolgt nicht
  • Sämtliche betriebsfremden Versorgungsrisiken werden ausgelagert
  • Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers ist eine Übertragung der Versorgung auf einen neuen Arbeitgeber unkompliziert möglich
  • Auch bei vorzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters besteht kein Nachfinanzierungsrisiko

Arbeitnehmervorteile:

  • Sozialversicherungsbeiträge werden eingespart, was bei Entgeltumwandlung bis zu 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt
  • Unbegrenzte Steuerfreiheit der Beitragszahlungen *
  • Versorgungsleistungen werden erst im Versorgungsalter und dann auch nur zu einem niedrigeren Steuersatz besteuert
  • Möglichkeit einer 1-maligen Kapitalzahlung anstelle lebenslanger Altersrente
  • Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsleistungen können eingeschlossen werden
  • Aufgrund Auslagerung der Versorgungsleistungen auf die Unterstützungskasse der AXA sowie dem Schutz durch den Pensions-Sicherung-Verein (PSVaG) besteht große Sicherheit im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers
  • Sollten Sie aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, besteht die Möglichkeit, die: Versorgungsansprüche auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen Versorgung beitragsfrei fortzusetzen

*Um die Steuerfreiheit der Unterstützungskasse von AXA zu gewährleisten, dürfen die Renten- und Kapitalleistungen, die in § 2 Körperschaftssteuer-Durchführungsverordnung festgelegten Jahresbeiträge nicht übersteigen. Darüber hinaus darf die "75%-Grenze" als Leistungsobergrenze nicht überschritten werden.

Wir beraten Sie gern

Für weitere Fragen rund um das Thema Unterstützungskasse stehen Ihnen die Experten der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg gerne zur Verfügung

Fragen zur Unterstützungskasse

Die Wahl welcher Versorgungsformen ist bei der Unterstützungskasse möglich?

Wie erfolgt die steuerliche Behandlung der Beitragszahlungen beim Arbeitgeber?

Wie erfolgt die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Beitragszahlungen beim Arbeitgeber sowie bei Mitarbeitern?

Wie erfolgt die steuerliche Behandlung der Leistungen?

Wie erfolgt die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen?

Vorgehen bei vorzeitigem Arbeitnehmer-Ausscheiden

Welche Zusatzkosten verursacht die Einrichtung der Unterstützungskassenversorgung?

Was geschieht bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Kontaktieren Sie uns

AXA Versicherung Wessel & Kollegen OHG

Schopenhauerstr. 10
90409 Nürnberg 
0911 65053740
Termin vereinbaren

Weitere leistungsstarke Produkte der AXA für Geschäftskunden

Sechs junge Erwachsene sitzen und stehen in einem offenen Büroraum und diskutieren engagiert. Die Szene wirkt dynamisch und kooperativ

Produktübersicht

Hier finden Sie weitere Produkte der AXA für Geschäftskunden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Angebote und lassen Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch von uns beraten.

AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen OHG
Schopenhauerstr. 10
90409 Nürnberg
Termin vereinbaren 0911 65053740 0911 650537444 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 19:00
Montag:
09:00 bis 19:00
Dienstag:
09:00 bis 19:00
Mittwoch:
09:00 bis 19:00
Donnerstag:
09:00 bis 19:00
Freitag:
09:00 bis 19:00
karte
In Google Maps öffnen