Die Beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV – die beste Wahl für Beamte

Kommt man einmal in den Beamtenstand hat man ausgesorgt – so ist die Sichtweise der meisten Arbeitnehmer in Deutschland. Kein Wunder also, das der Beamtenstatus eine der begehrteste Anstellungsform auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist. Und tatsächlich bringt der Status eines Beamten noch immer eine ganze Menge attraktiver Vorteile mit sich. Einer dieser Vorteile ist die bessere Versorgung in Sachen Gesundheitskosten. Als Beamter, unabhängig davon ob Sie nun Beamter auf Wiederruf, Beamter zur Probe oder Beamter auf Lebenszeit sind. Sie haben einen Anspruch auf Beihilfeleistungen von Ihrem Dienstherrn. Mit der Beihilfe leistet Ihr Dienstherr einen Anteil zu Ihren Kosten in Sachen Gesundheitsvorsorge und Krankheitsbehandlung – ähnlich dem Anteil des Arbeitgebers an der Krankenversicherung. Der Vorteil des Dienstherrn – Kosten fallen wirklich nur an, wenn der Beamte welche verursacht. Sei es durch Krankheit, durch eine Gesundheitsvorsorgemaßnahme oder durch ähnliche Arzttermine. Das Problem dabei: Die Beihilfe fängt nur einen Teil der Kosten auf. Da Sie als Beamter aber nicht zu dem Kreis der Personen zählen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, benötigen Sie für den anderen Teil der anfallenden Kosten beihilfekonforme private Krankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten, die von der Beihilfe nicht getragen wird.

Das können Sie von der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV erwarten

Wie bei den meisten Versicherungslösungen der AXA und der DBV haben Sie auch hier die Gelegenheit aus verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichen Kosten und differenziertem Leistungsniveau zu wählen. Grundsätzlich profitieren Sie aber von den folgenden Vorteilen:

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Heilpraktikerleistungen
  • Mehrfach ausgezeichnete Tarife
  • Ein Spezialist im öffentlichen Dienst an Ihrer Seite

Was genau versteht man unter der Beihilfe für Beamte?
 

Wie erwähnt ist die Beihilfe ein Anteil des Dienstherrn an Ihren Kosten in allen Gesundheitsfragen. So will der Staat sicherstellen, dass Staatsbedienstete im Beamtenstatus ausreichend abgesichert sind. Daher ist die Höhe der Beihilfe auch gesetzlich geregelt. Leider sind die gesetzlichen Grundlagen für Kommunal-, Landes- und Bundesbeamte unterschiedlich und in verschiedenen Gesetzen, mal im Landes- und mal im Bundesrecht, geregelt. Doch in den meisten Fällen staffeln sich die Beihilfeansprüche wie folgt:

  • Beihilfeberechtigte, die verheiratet oder unverheiratet sind und keine Kinder haben, haben Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 50 % der beihilfefähigen Kosten
  • Beihilfeberechtigte, die verheiratet oder unverheiratet sind und ein Kind haben, haben ebenfalls Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 50 % der beihilfefähigen Kosten
  • Beihilfeberechtigte, die verheiratet oder unverheiratet sind und zwei oder mehr Kinder haben, haben Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 70 % der beihilfefähigen Kosten


Auch Familienangehörige eines Beihilfeberechtigten können Ansprüche an die Beihilfe haben. Hier staffeln sich die Ansprüche wie folgt:

  • Beihilfeberechtigte Ehepartner haben einen Anspruch auf eine Übernahme von 70 % der beihilfefähigen Kosten
  • Beihilfeberechtigte Kinder haben einen Anspruch auf eine Übernahme von 80 % der beihilfefähigen Kosten

Wir helfen Ihnen die Versicherung zu finden, die zu Ihren Ansprüchen passt
 

Von einem umfassenden Grundtarif bis hin zur rundum sorglos Absicherung haben wir verschiedene Tarife im Angebot. Gern beraten unsere Experten der AXA Hauptvertretung Barbara Taubmann in Baldham Vaterstetten Sie zu Ihren Möglichkeiten im Rahmen der Beihilfekonformen Krankenversicherung.
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AXA Hauptvertretung Barbara Taubmann
Blumenstr. 2
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