Auch im Referendariat schon bestens abgesichert – dank den Versicherungslösungen der DBV

Ihr Lehramtsstudium neigt sich dem Ende entgegen oder sind Sie bereits im Referendariat angekommen? Dann haben Sie entweder die Verbeamtung nah vor Augen oder sind bereits Beamter auf Wiederruf. An welchem Punkt in Ihrer frühen Karriere Sie auch gerade stehen oder angekommen sind – Sie brauchen jetzt Informationen dazu, welche Vorteile Ihnen der Beamtenstatus tatsächlich bringt und gegen welche Risiken Sie sich unbedingt absichern sollten.

 

Versicherungslösungen die sich besonders für die Zeit im Referendariat eignen

Als Beamter haben Sie andere Versicherungsbedürfnisse als ein „normaler“ Arbeitnehmer. Denn Ihr Beschäftigungsverhältnis ist gänzlich anders angelegt. Sie erhalten kein Gehalt im klassischen Sinne sondern eine Alimentation durch Ihren Dienstherrn. Sie sind auch nicht pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung sondern haben Anspruch auf Beihilfeleistungen Ihres Dienstherrn, wenn wirklich einmal Kosten für Medikamente, Arztrechnungen oder Ähnliches entstehen sollten. Aus diesem Grund brauchen Sie als Beamter ohnehin schon eine ganze Reihe von Versicherungen, die andere Arbeitnehmer nicht unbedingt benötigen. Gerade im Referendariat kann es zusätzliche Absicherungsbedürfnisse geben, über die Sie unbedingt nachdenken sollten. Zwei Versicherungslösungen für Ihre Zeit im Referendariat möchten wir Ihnen dabei besonders ans Herz legen:

  • Die Krankenversicherung für Beamte
  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Krankenversicherung für Beamte – hierauf gilt es zu achten

Als Beamter haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe, egal ob Sie Beamter auf Wiederruf, zur Probe oder auf Lebenszeit sind. Dabei erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn einen Teil der anfallenden Kosten für die Krankenversorgung und die Gesundheitsvorsorge erstattet. Das Problem dabei: Ihr Dienstherr übernimmt nicht die kompletten Kosten sondern nur einen prozentualen Anteil. Und da Sie als Beamter nicht gesetzlich Krankenversichert sind, springt an dieser Stelle auch keine gesetzliche Krankenversicherung für den Restbetrag Ihrer Arztrechnung ein. Für den Differenzbetrag müssen Sie selber aufkommen. Der konkrete Anspruch auf Beihilfe ist gesetzlich geregelt und richtet sich in der Regel nach Ihrem Familienstand. Auch wenn Kinder oder ein Ehepartner ohne eigene gesetzliche Krankenversicherung hinzukommt, haben Sie für diese Anspruch auf Beihilfeleistungen. Für den Betrag, den Ihr Dienstherr nicht übernimmt, gibt es die Krankenversicherung für Beamte der DBV. Hiermit sind Sie perfekt abgesichert.

Dienstunfähigkeit – die größte Gefahr für einen Beamten auf Wiederruf

Als Beamter auf Wiederruf befinden Sie sich in einer durchgehenden Probezeit. Ihr Beamtenverhältnis kann zu jeder Zeit von Seiten Ihres Dienstherrn aufgelöst werden. Dazu muss er lediglich der Ansicht sein, dass Sie Ihren Dienst nicht pflichtgemäß verrichten oder nicht dauerhaft in der Lage sein werden, Ihren Verpflichtungen als Beamter nachzukommen. Werden Sie in dieser Zeit durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung dauerhaft Dienstunfähig, so ist die Gefahr groß, dass Ihr Dienstherr Sie aus dem Beamtenverhältnis entlässt und Sie in der Sozialversicherung nachversichert. In diesem Fall wären Sie arbeitslos und gesundheitlich nicht in der Lage in Ihrem Beruf weiter zu arbeiten. Arbeitslosengeld würden Sie darüber hinaus keines beziehen können, da Sie als Beamter nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV sichern Sie sich gegen diese Gefahren nachhaltig ab.

Dank der richtigen Beratung bestens abgesichert

Unsere Experten der AXA Hauptvertretung Barbara Taubmann in Baldham Vaterstetten helfen Ihnen gern die Versicherungslösungen zu finden, die zu Ihren Wünschen und zu Ihrem Leben passen. Damit Sie sich auf die wichtigen Dinge des Lebens konzentrieren können.

AXA Hauptvertretung Barbara Taubmann
Blumenstr. 2
85598 Baldham
Termin vereinbaren 08106 2116490 08106 2116499 Filialen & Team
Heute:
Geschlossen
Montag:
10:00 bis 18:00
Dienstag:
10:00 bis 18:00
Mittwoch:
10:00 bis 18:00
Donnerstag:
10:00 bis 18:00
Freitag:
10:00 bis 18:00
Samstag:
Geschlossen

sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen