Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Effektive Verbesserungen
Durch Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat sich im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge vieles getan. Im Folgenden sollen die Auswirkungen in einem Kurzüberblick aufgelistet werden. Sollten Sie eine detaillierte Auflistung der Änderungen begehren, stehen Ihnen unsere erfahrenen Mitarbeiter in der AXA Hauptvertretung Barbara Taubmann in Baldham Vaterstetten mit Rat und Tat zur Seite.
Änderungen bei der Direktversicherung
Im Bereich der Direktversicherung sorgt das Betriebsrentenstärkungsgesetz für eine Ausweitung der Steuerentlastungen für Arbeitgeber. Dies gilt vor allem für Arbeitnehmer, die als Geringverdiener eingestuft werden (bis zu einem Gehalt von mtl. € 2.200). Hier gibt es nun einen sogenannten bAV-Förderbeitrag für Arbeitgeber. Außerdem wird die Attraktivität der Nutzung einer Riesterförderung gesteigert. Sollte der Arbeitgeber sich für eine Entgeltumwandlung der Sozialabgaben seiner Mitarbeiter entscheiden und damit sparen, so ist er zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15% verpflichtet. Bei Austritt aus dem Arbeitsverhältnis hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz Regelungen zur Abfindung getroffen.
Geltung bei allen Möglichkeiten der bAV
Durch Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein neuer Freibetrag zur Grundsicherung der Arbeitnehmer festgelegt. Dies gilt für altersbedingte sowie erwerbsmindernde Ursachen. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz nun Möglichkeiten sogenannte Optionssysteme zu nutzen.
bAV aus Tarifvertrag
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat das sogenannte Sozialpartnermodell eingeführt. Dieses ermöglicht die Festlegung einer bAV im Tarifvertrag. Bestimmte Rahmenbedingungen müssen dafür erfüllt werden. Es entfaltet nur Wirkung für die Arbeitgeber, welche einer Tarifbindung unterliegen oder eine Anwendung selbiger vereinbart haben.