Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Im Jahr 2018 wirksam gewordene Betriebsrentenstärkungsgesetz setzt seit Inkrafttreten neue Impulse im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Doch welche Änderungen sind eingetreten und was bedeuten diese für Sie als Arbeitgeber? Unsere Experten in der AXA Hauptvertretung Barbara Taubmann in Baldham Vaterstetten nehmen sich Ihrer Fragen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz gerne an.


Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neues Versorgungskonzept für Mitarbeiter

Als das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Jahr 2018 in Kraft trat, haben sich Effizienz und Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge stark verbessert. Ziel des Gesetzes ist es die betriebliche Altersvorsorge mithilfe von staatlichen Fördermaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen attraktiver zu machen. Darüber hinaus zielt das Betriebsrentenstärkungsgesetz darauf ab auch einen Anreiz zur selbständigen Vorsorge für Geringverdiener zu schaffen. 


Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Vorteile für beide Seiten

Sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer profitieren vom Betriebsrentenstärkungsgesetz. Allen voran bekommen Arbeitgeber ein effektives Instrument zur Gewinnung neuer Mitarbeiter und zur Bindung bestehender Mitarbeiter zur Seite gestellt. Die Arbeitnehmer wiederum erhalten die Möglichkeit selbständig mithilfe einer betrieblichen Altersvorsorge für Ihren Renteneintritt vorzusorgen. So können sie ihren Lebensstandard auch nach Austritt aus der Berufswelt aufrechterhalten.


Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Für jede Branche die richtige Lösung

Mithilfe einer betrieblichen Altersvorsorge sorgen Arbeitgeber auf effiziente und solidarische Art und Weise für Mitarbeiterbindung. Dies gilt in allen Branchen. Ein Blick in die Statistik macht deutlich, dass Arbeitnehmern in den Wirtschaftszweigen der Industrie und der Dienstleistungen eine betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberbeteiligung äußerst wichtig ist. 

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Effektive Verbesserungen

Durch Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat sich im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge vieles getan. Im Folgenden sollen die Auswirkungen in einem Kurzüberblick aufgelistet werden. Sollten Sie eine detaillierte Auflistung der Änderungen begehren, stehen Ihnen unsere erfahrenen Mitarbeiter in der AXA Hauptvertretung Barbara Taubmann in Baldham Vaterstetten mit Rat und Tat zur Seite. 


Änderungen bei der Direktversicherung 
Im Bereich der Direktversicherung sorgt das Betriebsrentenstärkungsgesetz für eine Ausweitung der Steuerentlastungen für Arbeitgeber. Dies gilt vor allem für Arbeitnehmer, die als Geringverdiener eingestuft werden (bis zu einem Gehalt von mtl. € 2.200). Hier gibt es nun einen sogenannten bAV-Förderbeitrag für Arbeitgeber. Außerdem wird die Attraktivität der Nutzung einer Riesterförderung gesteigert. Sollte der Arbeitgeber sich für eine Entgeltumwandlung der Sozialabgaben seiner Mitarbeiter entscheiden und damit sparen, so ist er zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15% verpflichtet. Bei Austritt aus dem Arbeitsverhältnis hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz Regelungen zur Abfindung getroffen.


Geltung bei allen Möglichkeiten der bAV 
Durch Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein neuer Freibetrag  zur Grundsicherung der Arbeitnehmer festgelegt. Dies gilt für altersbedingte sowie erwerbsmindernde Ursachen. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz nun Möglichkeiten sogenannte Optionssysteme zu nutzen. 


bAV aus Tarifvertrag 
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat das sogenannte Sozialpartnermodell eingeführt. Dieses ermöglicht die Festlegung einer bAV im Tarifvertrag. Bestimmte Rahmenbedingungen müssen dafür erfüllt werden. Es entfaltet nur Wirkung für die Arbeitgeber, welche einer Tarifbindung unterliegen oder eine Anwendung selbiger vereinbart haben.

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