Die Drohnenversicherung der AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG in Bad Münstereifel – für Drohnenpiloten Pflicht

Die Zeit schreitet voran – und mit Ihr der Fortschritt der Technik. So gut wie jeden Tag finden wir Neuheiten auf dem Technikmarkt – Sie werden sicher in der Werbung damit überflutet. So auch die Drohne!

War die Drohne früher lediglich dem Militär als unbemanntes Flugobjekt zu Aufklärungszwecken vorbehalten, hat sich dies jedoch im Laufe der Jahre enorm geändert. Heutzutage ist es nichts außergewöhnliches mehr, wenn sogar Privatpersonen – wenn auch in abgewandelter Form – Besitzer einer Drohne sind.

Doch primär werden diese im gewerblichen Bereich, wie beispielsweise der Baubranche zur Erkundung des Geländes oder beim TV im Rahmen von Luftaufnahmen eingesetzt.

Problematisch hierbei ist jedoch die Tatsache, dass das Betreiben eines solchen Fluggerätes nicht ganz ungefährlich ist und mitunter die eine oder andere Gefahr mit sich bringt – Kollisionen, Abstürze oder anders gelagerte Unfälle sind jederzeit möglich!

Daher wurden seitens des Gesetzgebers Neuregelungen erlassen, welche sich wie folgt darstellen:

  • Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden
  • Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden
  • Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt
  • Ab 100m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde
  • Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutz gebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen

Die Zuständigkeit zur Überwachung der Einhaltung dieser Regeln liegt beim Luftfahrtbundesamt. Dieses stellt mitunter auch sicher, dass vor dem Erstbetrieb einer Drohne die notwendigen Genehmigungen vorliegen. Ergänzend hierzu erfolgt die Überwachung des Luftraumes durch die Deutsche Flugsicherung.

Genehmigung – ohne Haftpflichtversicherung nicht möglich

Um überhaupt erst die Genehmigung zur Nutzung einer Drohne im deutschen Luftraum zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, eine Haftpflichtversicherung für die Drohne abzuschließen – vergleichbar mit der KFZ-Pflichtversicherung. Ohne den Nachweis somit keine Drohnennutzung!

Diesen können Sie jedoch ganz einfach erlangen – mit der Drohnenversicherung der AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG in Bad Münstereifel. Diese bieten wir Ihnen optional als Zusatzbaustein im Rahmen unserer BOXFlex Haftpflichtversicherung an oder als bedarfsgerechte Einzelpolice. Sprechen Sie uns hierzu einfach jederzeit gerne an. Gemeinsam finden wir die optimale Versicherungslösung für Sie!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Sie sind auch unter die Drohnenpiloten gegangen? Dann wünschen wir Ihnen vorab bereits viel Spaß und Freude mit Ihrem neuen Gerät! Doch vergessen Sie nicht, umgehend Kontakt mit unserer AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG in Bad Münstereifel aufzunehmen, damit wir Ihnen die notwendige Versicherung für die Anmeldung Ihrer Drohne bescheinigen können!

Sie erreichen uns während der Öffnungszeiten telefonisch sowie jederzeit per E-Mail – in diesem Fall melden wir uns umgehend auf dem von Ihnen gewünschten Kontaktweg zurück!

AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG
Kölner Straße 69
53902 Bad Münstereifel
02253/544596
0177/3711913
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