AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG – Bad Münstereifel – Unterstützungskasse

Wozu wird eine Unterstützungskasse benötigt?

Mit einer flexiblen Unterstützungskasse lässt sich eine betriebliche Altersversorgung sinnvoll ergänzen. Das ist ideal für Mitarbeiter mit hohem Absicherungsbedarf, denn sie kann auch mit einer Direktversicherung kombiniert werden. Lassen Sie sich von Ihrer AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG in Bad Münstereifel zeigen, wie sich beispielsweise Arbeitgeber- und Entgeltumwandlungsbeiträge klar voneinander trennen lassen.

Welche Leistungen sind Ihnen wichtig? a

Die Unterstützungskasse bietet die Möglichkeit von Kombinationen der Alters-, Berufs-,   Erwerbsunfähigkeitsabsicherung und der Hinterbliebenenvorsorge. In dem zu erstellenden Leistungsplan können auch Renten- und Kapitalleistungen berücksichtigt werden. Je nach dem Bedarf Ihres Unternehmens oder Ihrer Mitarbeiter orientieren sich die Modelle der Auszahlungen. Um die Versorgungsleistungen finanzieren zu können, unterhält die Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherungen bei der AXA. Die Unterstützungskasse versteht sich als selbstständige Versorgungseinrichtung, die Ihnen gerne als Arbeitgeber eine Mitgliedschaft anbietet. So fördert die Unterstützungskasse:

Beitragszahlung
Steuer
Sozialversicherung
Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer muss die Beiträge des Arbeitgebers nicht versteuern.
 
Der Arbeitgeber kann die Beiträge komplett als Betriebsausgaben absetzen.
Weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber fallen Beiträge zur Sozialversicherung an.
Arbeitnehmer
(Entgeltumwandlung)
 
Für den Arbeitnehmer fällt bei einer Finanzierung aus dem Bruttoeinkommen keine Steuerbelastung an.
 
Der Arbeitgeber kann die Beiträge komplett als Betriebsausgaben absetzen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzl. Rentenvers. (West) beitragsfrei zu behandeln.

Vorteile für Arbeitgeber und –nehmer

Arbeitgeber

  • steuerfreie Zahlung in unbegrenzter Höhe möglich, allerdings die Höchstleistungen beachten!
  • keine Sozialversicherungsbeiträge erforderlich, aber Entgeltumwandlung nur bis 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • wenig Verwaltungsaufwand
  • keine Bilanzierung und die Versorgungsrisiken sind ausgelagert
  • optimal für Mitarbeiter mit hohem Gehalt
  • Beiträge zur Rückdeckungsversicherung; Verwaltungsgebühren und PSV-Beiträge lassen sich als Betriebsausgaben absetzen.
  • Wenn der Mitarbeiter vorzeitig ausscheidet, besteht kein Risiko der Nachfinanzierung. Die Versorgung kann auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.

Arbeitnehmer

  • unbegrenzte Steuerfreiheit bei den Beitragszahlungen
  • Einsparung bei der Sozialversicherung bei einer Entgeltumwandlung (bis 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung)
  • Die Versorgungsleistungen werden erst im Versorgungsalter besteuert, meist zu einem niedrigeren Steuersatz.
  • Enorme Sicherheit bei einer Insolvenz des Arbeitgebers, denn die Versorgungsleistungen der Unterstützungskasse und der Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sind ausgelagert.
  • optional einmalige Kapitalzahlung statt lebenslanger Altersrente
  • Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen vereinbar
  • Bei einem Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis kann der Versorgungsanspruch auf den neuen Arbeitgeber übergehen oder die Versorgung läuft beitragsfrei weiter.

Generell lassen sich Beiträge an rückgedeckte Unterstützungskassen als Betriebsausgaben abziehen, ebenso ein Verwaltungshonorar. Versorgungszusagen über eine Unterstützungskasse tauchen nicht in der Bilanz auf.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Gerne berät Sie Ihre AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG in Bad Münstereifel zur Thematik der Entgeltumwandlung. Falls es sich um eine rückgedeckte Unterstützungskasse handelt, werden Ihre Beiträge unbegrenzt steuerfrei behandelt. Sie bauen eine attraktive Zusatzversorgung aus unversteuerten Einkommensteilen auf.

AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG
Kölner Straße 69
53902 Bad Münstereifel
02253/544596
0177/3711913
Termin vereinbaren
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