AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG – Bad Münstereifel – Pensionszusage

Wozu dient eine Pensionszusage?

Eine individuelle Pensionszusage ist vor allem für Top-Führungskräfte und die Geschäftsleitung sehr interessant, weil es hier oft enorme Versorgungslücken gibt. Sehr flexibel lassen sich sämtliche Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, Alters-, Berufsunfähigkeitsabsicherung oder Hinterbliebenenversorgung abdecken. Ihre AXA Geschäftsstelle oHG Claus Decker in Bad Münstereifel informiert Sie gerne darüber, wie Sie die Pensionszusage über eine geeignete Versicherung finanzieren.

So läuft das mit der Pensionszusage

Der Arbeitgeber sichert Ihnen eine Pensionszusage zu, nimmt die dafür abgeschlossene Rückdeckungsversicherung in seine Bilanz auf und bildet hierfür sogenannte Pensionsrückstellungen. Für beide Parteien ergeben sich dadurch diese Vorteile:

Arbeitgeber:

  • Beiträge zur Rückdeckungsversicherung lassen sich als Betriebsausgaben absetzen.
  • Übertrag der Risiken auf einen Versicherer durch eine Rückdeckungsversicherung
  • Pensionsrückstellungen verringern den Gewinn
  • Rückdeckungsversicherung als Gegenposten in der Bilanz ausweisbar
  • Beitragszahlung flexibel, optional laufende oder einmalige Beiträge
  • umfassende Serviceleistungen wie Gutachterservice o.ä.

Arbeitnehmer:

  • Gehaltsverzicht in unbegrenzter Höhe steuerfrei
  • Besteuerung erst im Rentenalter
  • Umwandlung von hohen, einmaligen Zahlungen möglich, z. B. Tantiemen, Boni und Sonderzahlungen
  • Hinterbliebene und das Invaliditätsrisiko können ergänzend abgesichert werden

Versorgungsbedarf und Lösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)

Da ein überdurchschnittliches Einkommen gezahlt wird, gilt für sie nicht die gesetzliche Rentenversicherungspflicht, aber der Versorgungsbedarf bei GGF ist sehr hoch. Eine ideale Lösung stellt die Erteilung einer steuerlich geförderten Pensionszusage dar.
 
Lassen Sie sich von Ihrer AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG in Bad Münstereifel aufzeigen, wie Sie sich mit einer Direktversicherung grundlegend absichern und dabei auch noch von steuerlichen Vorteilen profitieren können. Die Formen der Zusage können sehr unterschiedlich ausfallen, so dass z.B. eine Altersrente, Kapitalzahlung, Invaliden-, Witwen- und / oder Waisenrente infrage kämen.

Steuerliche Voraussetzungen beachten

Die Pensionszusage muss auf formaler Ebene schriftlich vorliegen, ebenfalls ein wirksamer Gesellschafterbeschluss und eine Befreiung vom sog. Selbstkontrahierungsverbot. Das bedeutet, dass der GGF nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen darf. Die Finanzverwaltung möchte weiterhin u. a. diese Voraussetzungen erfüllt haben:

  • Die zukünftige Pensionsleistung muss dem Einkommen angemessen sein, wobei die Gesamtvergütung, z.B. Gehalt, Sachbezüge oder betriebliche Versorgung, und die betriebliche Altersversorgung betrachtet werden.
  • Die zugesagte Altersleistung darf am jeweiligen Bilanzstichtag nicht über 75 % der Gesamtvergütung liegen. Allerdings kommen Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderen zur Anrechnung.
  • Der Zeitraum bis zum Erreichen des Pensionsalters muss mindestens noch 10 Jahre betragen. Als GGF wären auch nur 3 Jahre möglich, allerdings muss eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 12 Jahren vorliegen.
  • Beim Eintritt eines GGF in eine bereits bestehende Gesellschaft, darf eine Pensionszusage erst nach einer angemessenen Probezeit von 2-3 Jahren erteilt werden. Grundsätzlich muss die Gesellschaft eine Pensionszusage auch finanzieren können.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich von der AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG in Bad Münstereifel umfassend beraten. Wir freuen uns auf Sie!

AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG
Kölner Straße 69
53902 Bad Münstereifel
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