Die Betriebshaftpflicht für Gastronomiebetriebe
Durch die Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomiebetriebe decken Sie alle Schäden ab, für die Sie als Unternehmer haften würden. Laut BGB müssen Sie auch für alle Schäden aufkommen, die von Ihnen beauftragte Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursachen. Zudem übernehmen wir auch alle Kosten, die für die Abwehr von unrechtmäßigen Forderungen entstehen – also beispielsweise Anwalts- oder auch Gerichtskosten. So sind Sie mit dieser Police immer gegen alle Eventualitäten abgesichert.
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung schützen Sie immer Ihren gesamten Betrieb, einschließlich aller Mitarbeiter. Bei AXA verzichten wir zudem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, auch ein durch Unvorsichtigkeit entstandener Schaden bleibt also mitversichert.