Welche Kfz-Versicherung brauche ich für mein Fahrzeug?
Je nachdem, wie wertvoll Ihr Fahrzeug und wie wichtig Ihnen ein möglichst umfassender Schutz ist, wählen Sie Ihre Kfz-Versicherung aus. Für neue Autos aller Art bietet sich in der Regel die Vollkasko an. Hat Ihr Wagen einen Restwert von weniger als 50 Prozent, könnte aber auch die Teilkasko ausreichen.
Was zahlt die Teilkasko?
Die Teilkaskoversicherung übernimmt über den Schutz der Haftpflicht hinaus Schäden an Ihrem Fahrzeug, soweit sie durch das Wetter, Diebstahl, höhere Gewalt oder Zusammenstöße mit Tieren verursacht wurden.
Was zahlt die Vollkasko?
Die Vollkaskoversicherung leistet zusätzlich zu Haftpflicht und Teilkasko auch bei Schäden an Ihrem Fahrzeug, die Sie selbst verursacht haben – etwa durch das Überfahren einer roten Ampel. Allerdings sind vorsätzliche Handlungen nicht abgedeckt.
Kann ich meine SF-Klasse zu AXA mitnehmen?
Haben Sie bereits eine Kfz-Versicherung, wurden Sie dort in eine sogenannte Schadenfreiheits- oder SF-Klasse eingestuft. Mit jedem Jahr, in dem Sie schadenfrei unterwegs sind, steigt die SF-Klasse und damit der Rabatt auf den Versicherungsbeitrag.
Auch bei AXA erhalten Sie eine SF-Klasse und können dabei die Ihres bisherigen Versicherers mitnehmen. Dies gilt allerdings nur, soweit es sich bei dieser nicht um eine Sondereinstufung handelt. Ist dies der Fall, erhalten Sie nur die Einstufung, die Ihnen nach den schadenfreien Jahren tatsächlich zustehen würde. Sie können bei AXA aber ebenfalls eine günstige SF-Klasse erhalten, wenn Sie beispielsweise mehrere Versicherungen bei uns kombinieren. Sprechen Sie Ihren Berater einfach auf diese Option an!
Wann leistet die Kfz-Haftpflicht nicht?
Die Kfz-Haftpflicht ist eine Versicherung, die ausschließlich bei Fremdschäden – das sind Schäden, die Sie anderen Personen zufügen – leistet. Eigenschäden, wie Sie beispielsweise an Ihrem Fahrzeug entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Selbiges gilt, wenn Sie einen Schaden vorsätzlich verursachen.
Leistet AXA auch bei grober Fahrlässigkeit?
Ja, da wir in allen Verträgen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten, leisten wir auch in diesen Fällen. Nicht versichert sind lediglich vorsätzliche, also absichtliche, Handlungen des Versicherungsnehmers.