Die praktische Bedeutung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Als Unternehmerin oder Unternehmer haften Sie – wie übrigens auch Privatpersonen – für Schäden, die Sie anderen Menschen zufügen. So regelt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die wichtigste Grundlage zivilrechtlicher Ansprüche in Deutschland. Die Haftung ist der Höhe nach nicht begrenzt, Sie müssen also tatsächlich den gesamten Schaden, den Sie einer anderen Person zugefügt haben, übernehmen.
Sind Sie gleichzeitig Arbeitgeber und beauftragen Ihre Mitarbeiter mit der selbstständigen Ausführung von Aufträgen, haften Sie auch für deren Handlungen. Wichtig ist nur, dass Ihre Beschäftigten tatsächlich in Ihrem Auftrag bzw. auf Ihre Weisung handeln. Die Haftung ist der Höhe nach ebenfalls unbeschränkt.
Hier kommt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von AXA ins Spiel. Denn gerade Vermögensschäden können schnell zu Forderungen im sechs- oder siebenstelligen Bereich führen. Dies gilt einmal mehr bei hohen Gegenstandswerten, mit denen Sie unter anderem als Makler, Notar oder Rechtsanwalt zu tun haben. Bereits ein kleiner Fehler kann dazu führen, dass Ihre Kunden vor immensen Mehrkosten stehen.
Für bestimmte Berufsgruppen hat der Gesetzgeber daher eine Versicherungspflicht eingeführt. Ohne entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung darf der jeweilige Beruf dann nicht ausgeübt werden. Zu diesen Berufsgruppen gehören beispielsweise Ärzte, Versicherungsmakler oder die genannten Anwälte und Notare.