Für wen eine Betriebshaftpflicht relevant ist
Grundsätzlich kann keine Unternehmerin und kein Unternehmer Schäden und ihre Folgen vorhersehen. Auch lässt sich oft nicht abschätzen, ob aus einem heute entstandenen Schaden in der Zukunft weitere Forderungen der Gegenseite resultieren. Daher sollte jeder Betrieb mit einer Betriebshaftpflicht ausgestattet sein. Dies gilt einmal mehr, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen – denn dadurch erhöht sich das Risiko, dass „irgendwann oder irgendwo“ ein Schaden verursacht wird.
Für bestimmte Berufsgruppen ist die Betriebshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören unter anderem Architekten, Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Notare und Versicherungsmakler. Hintergrund ist, dass hier selbst kleinste Fehler zu immensen Schäden im sechsstelligen Bereich führen können. Denken Sie etwa an den Anwalt, der eine Frist verpasst, oder den Architekten, der durch einen kleinen Planungsfehler ein nicht genehmigungsfähiges Gebäude plant.
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