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AXA Bezirksdirektion Stiefele GmbH in Fellbach Betriebshaftpflichtversicherung Fellbach

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
der AXA Stiefele GmbH in Fellbach

Die Selbstständigkeit ist ohne Zweifel mit vielen Freiheiten und Gestaltungsspielräumen verbunden. Allerdings tragen Sie auch das Risiko, für Fehler und Missgeschicke im Zweifel mit Ihrem gesamten vermögen zu haften. Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Stiefele GmbH in Fellbach sind Sie hier auf der sicheren Seite. Denn wir übernehmen berechtigte Forderungen der Gegenseite, die gegen Ihr Unternehmen geltend gemacht werden.

Bedeutung und Zweck der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

 
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine sogenannte Risikoversicherung. Denn nach dem BGB haften Sie für alle Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen Personen zufügen. Dabei spielt Ihr persönliches Vermögen keine Rolle. Im schlimmsten Fall sind Sie gezwungen, hohe Schulden aufzunehmen und Vermögenswerte zu verkaufen, um die Forderungen der Gegenseite begleichen zu können.
 
Der Gesetzgeber unterscheidet im BGB außerdem nicht zwischen absichtlich und unabsichtlich herbeigeführten Schäden. Selbst wenn Sie von einem Vermögensschaden gar nichts wissen, müssen Sie ihn in voller Höhe ausgleichen. Für viele Unternehmer kommt der Brief vom Anwalt der Gegenseite daher überraschend.
 
Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichern Sie sich vor den teuren Folgen eines Vermögensschadens ab. Sie ist für bestimmte Berufsgruppen wie Anwälte und Notare gesetzlich vorgeschrieben, da hier ein besonders hohes Schadensrisiko besteht. Für andere Unternehmer ist die Haftpflicht wiederum freiwillig,
 
Ein Vermögensschaden liegt dabei grundsätzlich in folgenden Fällen vor:

  • Sie verursachen eine Vermögensminderung (= eine Person hat nach dem Ereignis weniger Vermögen als vorher)
  • Sie verhindern eine Vermögensmehrung (= eine Person hätte ohne das Ereignis jetzt mehr Vermögen, als sie tatsächlich hat)

Nehmen Sie jemandem 100 Euro weg, haben Sie einen Vermögensschaden in dieser Höhe verursacht (= Vermögensminderung). Selbiges gilt, wenn Sie einem anderen Menschen 100 Euro schulden, das Geld aber nicht herausgeben (= verhinderte Vermögensmehrung).

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Notare

 
Notare und Rechtsanwälte sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Hintergrund ist das große Risiko, einen Vermögensschaden zu verursachen. Denn als Notarin oder Notar beurkunden Sie nicht selten Dokumente, die einen immateriellen oder materiellen Wert von mehreren Millionen Euro haben. Passiert hier ein Fehler, haften Sie in voller Höhe für dessen Folgen.
 
Beispiel: Sie beurkunden einen Grundstückskaufvertrag, der Kaufpreis beträgt vier Millionen Euro. Allerdings hätten Sie den Verkauf nie beurkunden dürfen, da der Verkäufer gar nicht im Eigentum des Grundstücks steht. Der tatsächliche Eigentümer macht nun Schadensersatz in Höhe von 400.000 Euro gegen Sie geltend. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt die Forderung.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensberater

Auch als Unternehmensberater können Sie durch das Übersehen wichtiger Details oder schlicht, weil sie Ihnen nicht zur Verfügung gestellt wurden, große Schäden anrichten. Entwerfen Sie etwa eine Vertriebsstrategie, die sich später als rechtlich nicht möglich herausstellt, haften Sie für die wirtschaftlichen Folgen. Das Unternehmen wird entsprechende Forderungen gegen Sie geltend machen.
 
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensberater von AXA prüft dann zunächst den geltend gemachten Anspruch. Ist er berechtigt, regulieren wir ihn unverzüglich. Alle dabei anfallenden Kosten übernimmt AXA. Halten wir eine Forderung aber für überzogen oder gar nicht erst entstanden, wehren wir sie ab. Auch dann kommen wir für Anwalts- und Gerichtsgebühren vollumfänglich auf. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
 
Übrigens: Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine betriebliche Versicherung. Damit können Sie den Beitrag in voller Höhe von der Steuer absetzen.
 
AXA verzichtet darüber hinaus auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Sie erhalten also auch dann die volle Versicherungsleistung, wenn Sie einen Schaden hätten vermeiden können. Haben Sie als Anwalt etwa eine Frist versäumt, weil Ihr Kalender nicht sorgfältig gepflegt wurde, liegt Fahrlässigkeit vor. Passiert hier nun ein Vermögensschaden, ist dieser abgesichert. Nur bei Vorsatz leisten wir nicht.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksverwalter

Haus- und Grundstücksverwalter tragen oft die Verantwortung für zahlreiche Immobilien. Bereits ein Fehler auf der Nebenkostenabrechnung oder im Mietvertrag kann hohe Forderungen der Geschädigten nach sich ziehen. Gehen Sie hier auf Nummer sicher und entscheiden Sie sich für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksverwalter!
 
Erfahren Sie noch heute mehr über die zahlreichen Leistungen und Vorteile der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das erfahrene Team der AXA Stiefele GmbH in Fellbach steht Ihnen mit viel Erfahrung sowie Rat und Tat zur Seite. Überzeugen Sie sich am besten selbst!

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