Die Unfallversicherung von AXA leistet, wenn Sie auf der Arbeit oder in der Freizeit einen Unfall erleiden. Ein solcher liegt immer dann vor, wenn ein „von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung verursacht“. So lautet die offizielle Definition des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV), an der sich auch AXA bei der Unfallversicherung orientiert.
Im Fall der Fälle erhalten Sie eine sogenannte Unfallleistung. Dabei handelt es sich um einen Einmalbetrag, den Sie von der Unfallversicherung ausgezahlt bekommen, wenn durch den Unfall eine dauerhafte Schädigung (Invalidität) entsteht.
Beispiel: Sie können Ihren Arm nicht mehr verwenden. Dadurch erhalten Sie 25 Prozent der vereinbarten Unfallleistung. Bei 300.000 Euro Gesamtleistung würden Ihnen etwa 75.000 Euro zustehen.
Welchen Invaliditätsgrad der Verlust welcher Körperfunktionen auslöst, bestimmt sich nach der sogenannten Gliedertaxe. Sie ist Bestandteil des Versicherungsvertrags. Mit der Progression vervielfacht sich die Leistung, wenn eine bestimmte Invalidität erreicht wird. Sie erhalten dann beispielsweise die doppelte Auszahlung, im genannten Fall also 600.000 Euro. Leistungen der Unfallversicherung sind steuerfrei.
Übrigens: Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur, wenn sich der Unfall auf der Arbeit oder dem Weg dorthin ereignet. Selbst dann reichen die Leistungen in keinem Fall für ein würdevolles Leben aus!