Die steuerliche Seite der
privaten Renten-
versicherung von AXA
Die Grundlagen der Besteuerung einer privaten Rentenversicherung finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Dabei gelten folgende Vorschriften:
- In § 10 EStG ist geregelt, dass Beiträge für eine private Rentenversicherung als Sonderausgaben abziehbar sind und damit das zu versteuernde Einkommen mindern
- Der § 20 EStG regelt die Auszahlung des Vertragsguthabens in einer Summe. Sofern Sie mindestens 12 Jahre eingezahlt haben, müssen Sie nur die Hälfte des Gewinns versteuern. Der Gewinn ist als Differenz zwischen Auszahlung und Einzahlungen zu verstehen
- In § 22 EStG finden Sie die Vorgabe, dass eine lebenslange Rente nur mit dem niedrigen Ertragsanteil besteuert wird. Der übrige Teil der Rente ist steuerfrei
Da AXA keine steuerliche Beratung anbieten darf, sollten Sie sich bei konkreten Fragen stets an den Steuerberater Ihres Vertrauens wenden. Mit ihm erarbeiten Sie gemeinsam ein Konzept, das eine steueroptimierte private Altersvorsorge ermöglicht. Alle privaten Rentenversicherungen von AXA ermöglichen allerdings bereits im Grundsatz die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen.