Uns erreichen viele Fragen, wenn es um einen maßgeschneiderten Schutz für Unternehmen geht. Im Folgenden möchten wir drei der häufigsten Fragen einmal beantworten. Sollten Sie weitere Fragen zur Betriebsgebäudeversicherung haben, stehen Ihnen die Experten der AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck gerne zur Verfügung.
Was gehört zum Versicherungsschutz der Betriebsgebäudeversicherung?
Hier versichert die AXA Ihr gesamtes betriebliches Gebäude inkl. der dazugehörigen Bestandteile. Zu den Bestandteilen gehören auch Gerätschaften wie die Heizungs- oder Klimaanlage. Neben dem Gebäude und der Bestandteile sind aber auch Zubehörteile abgesichert. Hierzu gehören unter anderem ein angelegter Brennstoffvorrat. Welche Gebäude sie absichern möchten, obliegt Ihnen. So können Sie neben dem Hauptgebäude selbst auch weitere Bestandteile des Grundstücks absichern. Beispielsweise ist die Absicherung von Terrassen, Carports oder baulichen Einfriedungen problemlos möglich. Sie haben die Wahl.
Welche Gefahren sind abgesichert?
Bei der Betriebsgebäudeversicherung sichern wir nicht nur klassische Gefahren wie Leitungswasser, Feuer, Hagel und Sturm ab. Darüber hinaus können Sie sich auch bei weiteren Schadensursachen auf unsere Unterstützung verlassen. So erhalten Sie dann Hilfe, wenn es durch eine Elementargefahr zum Schaden gekommen ist. Zu diesen Gefahren gehören Ursachen wie Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkung, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche. Doch auch innerbetriebliche Risiken sichern wir ab. So wird bei der Betriebsgebäudeversicherung auch ein Schaden abgesichert, der durch innere Unruhen entstanden ist. Auch Gefahren wie eine böswillige Beschädigung, Streiks oder eine Aussperrung werden von unserem Versicherungsschutz umfasst. Außerdem unterstützen wir Sie bei Schäden, die durch ein Leck an der Wasserlöschanlage entstanden sind. Weiterhin sind wir für Sie bei Glasschäden da. Selbst unbenannte Gefahren können Sie mit der Betriebsgebäudeversicherung absichern.
Welche Kosten übernimmt die Versicherung im Versicherungsfall?
Bei der BDie Betriebsgebäudeversicherung erstattet nicht nur den Schaden, der an der Sachsubstanz entstanden ist. Außerdem werden Schäden ersetzt, die an Bestandteilen oder Zubehör des Gebäudes entstanden sind. Auch anderweitige Grundstücksbestandteile werden hiervon umfasst.
Doch die Betriebsgebäudeversicherung übernimmt noch weitere Kosten. Hierzu gehören beispielsweise die Aufräumungs- und Abbruchkosten. Außerdem werden Bewegungs- und Schutzkosten übernommen. Sollte es zu einem Feuer gekommen sein, übernehmen wir außerdem die Feuerlöschkosten. Bei einer anfallenden Dekontamination des Erdreichs decken wir die entsprechenden Kosten ab. Wenn aufgrund eines zwischenzeitlichen Fortschritts der Technologie Mehrkosten entstehen sollten, übernehmen wir diese. Dasselbe gilt auch bei behördlichen Wiederherstellungsbeschränkungen oder zwischenzeitlichen Preissteigerungen. Hierbei wird stets der Zeitraum zwischen Versicherungsfall und Wiederherstellung betrachtet. Des Weiteren übernehmen wir die Kosten, welche aufgrund eines Schadens durch Einbruchdiebstahl oder Raub entstehen. Wenn es zu Wasserverlust in Folge eines Rohrbruchs kommt, übernehmen wir die Aufwendungen. Auch bei Aufwendungen, die Sie zum Entfernen von umgestürzten Bäumen tätigen, sind wir für Sie da.