AXA Fürstenfeldbruck Stefanie Eichinger | Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung

AXA Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung

Mit der Vermögensschadenversicherung der AXA optimal versichert

Warum eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für einige Berufsgruppen notwendig, um die Existenz des eigenen Unternehmens nachhaltig zu sichern. Hierbei geht es um solche Berufsgruppen, die vorwiegend

  • beratende
  • beurkundende
  • gutachterliche
  • prüfende
  • oder verwaltende

Tätigkeiten ausüben. Ein Fehler in der Arbeit bei einem solchen Unternehmen oder Freiberufler kann schnell zu erheblichen Schäden im Vermögen des Kunden führen. Deshalb ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in einigen Berufen eine gesetzliche Pflichtversicherung. Dabei geht es einerseits um den Schutz des Unternehmens. Andererseits aber auch um den Schutz des Kunden. Denn nur mit einer entsprechenden Absicherung kann sichergestellt werden, dass Schadensersatzansprüche von Kunden auch wirklich bedient werden können. 

Zu den Berufen, die per Gesetz verpflichtet sind, eine solche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorzuweisen, gehören beispielsweise:

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Versicherungsvermittler
  • Zwangsverwalter
  • Inkassounternehmer

Das bietet Ihnen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA

Als Verursacher eines Vermögensschadens bei einem Ihrer Kunden oder Mandanten, stehen Sie mit dem kompletten Vermögen Ihres Unternehmens und je nach Unternehmensform auch mit Ihrem persönlichen Vermögen gerade. Ohne eine zuverlässige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bedeutet das in den meisten Fällen den finanziellen Ruin. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bietet Ihnen dabei folgenden Kernleistungen:

  • Prüfung der Haftungsfrage – Wir prüfen umfassend, ob der entstandene Schaden Ihnen zuzurechnen ist und ob Sie entsprechend haftbar gemacht werden können.
  • Freistellung von berechtigten Ansprüchen – Sollten die Schadensersatzforderungen gegen Sie gerechtfertigt sein, übernehmen wir diese und stellen Sie und die geschädigte dritte Person dadurch zumindest in finanzieller Hinsicht schadlos.
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen – Sollten Forderungen gegen Sie unbegründet sein, weisen wir diese in Ihren Namen zurück.
  • Kommt es zu einer Zurückweisung der Forderung, wird natürlich im Zweifelsfall auch ein anhängiger Prozess von uns geführt und die vollständigen Gerichtskosten werden von uns entsprechend getragen.

Wir bieten einen effektiven Zusatzschutz für Cyber-Risiken

Der Umgang mit Daten und die fortschreitende Digitalisierung sorgen ständig für neue Risikofaktoren. Auch gegen diese gilt es sich zu wappnen. Ihre AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bietet Ihnen einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen von Cyber-Angriffen und Datenschutzverletzungen. Abgesichert werden dabei Ihre eigenen Aufwendungen in den Bereichen:

  • Datenwiederherstellung
  • Beseitigung von Schadsoftware
  • Mehrkosten bei IT-Ausfall
  • Reputationsmanagement
  • Aufwendungen für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz

Für jeden Beruf die passende Versicherungslösung finden

Jeder der oben genannten Berufe ist anders. Damit ist auch klar, dass in jedem dieser Berufe andere Lösungsansätze in einer Vermögenshaftpflichtversicherung wichtig sind. Deshalb haben wir eine breite Palette verschiedener Versicherungslösungen im Bereich Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für unterschiedliche Berufsgruppen aufgelegt. Hier finden Sie die wichtigsten Highlights:

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

Die Anforderungen, die von Seiten der Gerichte an die anwaltliche Sorgfaltspflicht in Sachen Beratung und Ausführung der notwendigen Maßnahmen im Interesse Ihres Mandanten gestellt werden, wachsen ständig. Schon leichte Versäumnis, wie beispielsweise das Versäumen einer Frist, können weitreichende finanzielle Folgen für Ihren Mandanten haben. Auch aus diesem Grund ist eine umfassende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte so wichtig. Im Rahmen unserer auf Ihren Berufsstand zugeschnittenen Versicherungslösung bieten wir Ihnen unter anderem die folgenden Highlights.

  • Mitversicherung vieler weiterer (Neben-)Tätigkeiten, wie z.B. als Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund, Betreuer, Mediator, Notarvertreter, etc.
  • Zusätzlicher Versicherungsschutz auch für auf der anwaltlichen Tätigkeit beruhende Personenschäden und Schmerzensgeld
  • Optionale Lösungen für exponierte Einzelrisiken (sog. Objektdeckungen) und hohe Versicherungssummen
  • Besondere Highlights für Sozietäten, u.a. für klassische Sozietäten (z.B. Absicherung von ein- oder austretenden Sozien), für die zuletzt eingeführte PartG mbB (z.B. Mitversicherung von Altmandaten) oder auch für interprofessionelle Zusammenschlüsse durch ein übergreifendes Bedingungskonzept
  • Zusatzbaustein für Cyber-Eigenschäden durch Folgekosten eines Cyber-Angriffs oder einer Datenschutzverletzung (z.B. Datenwiederherstellung)

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensberater

Kommt es im Rahmen Ihrer beratenden Tätigkeit zu einem Fehler, für den Sie haftbar gemacht werden, können Sie sich im Rahmen der Absicherung der AXA unter anderem auf diese Leistungen verlassen:

  • Umfassender Versicherungsschutz durch Absicherung aller branchenüblichen Tätigkeiten ohne Eingrenzung auf bestimmte Beratungsfelder
  • Versicherungsschutz für die Mitwirkung bei der Umsetzung der Beratungsergebnisse (Interimsmanagement)
  • Mitversicherung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen
  • Abwehrschutz bei Vorwürfen wegen wissentlicher Pflichtverletzung
  • Mitversicherung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Mitversicherung von vorsätzlichen Vermögensstraftaten (Vertrauensschäden), die von Angestellten des Unternehmens-/Personalberaters begangen werden
  • Kein Selbstbehalt im Schadensfall

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Insolvenzrisiken

Gerade in diesem Berufszweig ist eine sehr genaue und umsichtige Arbeitsweise sehr wichtig. Fehler in diesem Tätigkeitsfeld können schnell zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten bei den Betroffenen und den Gläubigern führen. Im Rahmen der Vermögensschadenversicherung in diesem Bereich bieten wir Ihnen unter anderem die folgenden Leistungshighlights:

  • Umfassender Versicherungsschutz bei unzureichender Gutachtenerstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
  • Kalkulations-, Organisations- oder Investitionstätigkeiten im Rahmen der Betriebsfortführung mitversichert
  • Versicherungsschutz bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, insbesondere Ansprüche aus §§ 34, 69 Abgabenordnung
  • Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mitversichert
  • Mitversicherung von vorsätzlichen Vermögensstraftaten (Vertrauensschäden), die durch Personal des Versicherungsnehmers oder des Insolvenzschuldners begangen werden
  • Besondere Bedingungen/Highlights für die Tätigkeit als Sanierungsgeschäftsführer, CRO oder Generalbevollmächtigter im Rahmen der Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO)
  • Kein Selbstbehalt im Schadensfall

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksverwalter

Hier bieten wir Ihnen unter anderem die folgenden besonderen Leistungen:

  • Deckung für alle Verstöße aus § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Versicherungsschutz für auferlegte Prozesskosten gemäß § 49 Abs. 2 WEG
  • Mitversicherung öffentlich-rechtlicher Haftpflichtansprüche
  • Tätigkeit als Immobilienmakler sowie als Sachverständiger und Gutachter im Grundstücks- und Wohnungswesen mitversichert
  • Versicherungsschutz für die Erbringung immobiliennaher kaufmännischer Dienstleistungen
  • Mitversicherung verschiedener Leistungen des Gebäudemanagements (Facility-Management nach DIN 32736) möglich
  • Unbegrenzte Nachmeldefrist
  • Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mitversichert

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Notare

Viele Rechtsgeschäfte bedürfen der notariellen Beurkundung. Nicht zuletzt, weil sie einen hohen finanziellen Wert aufweisen. Für Sie als Notar gehen damit aber auch größere Haftungsrisiken einher. Dabei ist die Haftung von Notaren für berufliche Versehen in keinster Weise beschränkbar. Zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bieten wir Ihnen hier im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA diese zusätzlichen Leistungen:

  • Mitversicherung vieler weiterer (Neben-)Tätigkeiten, wie z.B. als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund, Betreuer, Insolvenzverwalter, behördlich eingesetzter Treuhänder, etc.
  • Erweiterte Jahreshöchstleistung auf das Dreifache der Mindestversicherungssumme
  • Verbesserte Selbstbehaltsregelung (2.500 EUR fester Selbstbehalt)
  • Optionale Lösungen für exponierte Einzelrisiken (sog. Objektdeckungen) und hohe Versicherungssummen

Wir beraten Sie gern

Sie haben gerade den Informationstext zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gelesen und möchten sichergehen, dass Sie und Ihr Unternehmen umfassend gegen alle genannten Gefahren abgesichert sind? Dann stehen Ihnen unsere Experten der AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck gern mit Rat und Tat zur Seite, um die für Sie passende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu finden.

AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger
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