Im Folgenden möchten wir einige der wichtigsten Fragen zum Thema Ertragsausfallversicherung beantworten.
Welche Gefahren sichert die Ertragsausfallversicherung ab?
Wenn Sie eine Ertragsausfallversicherung abschließen, ist es möglich, eine Reihe klassischer Gefahren abzusichern. Hierzu gehören neben Feuer und Leitungswasser auch Sturm und Hagel. Darüber hinaus können Sie auch Schäden absichern, die durch Einwirkung Dritter entstehen. Beispielhaft zu nennen sei hierbei Vandalismus, der in Folge eines Raubes oder Einbruchdiebstahls entstanden ist. Außerdem sichern Sie sich mit der Versicherung vor Elementargefahren wie Erdbeben oder Überschwemmung ab. Auch Schäden, welche aus dem Inneren des Unternehmens entstehen, werden abgesichert. Klassische Beispiele sind hierbei Streik oder innere Unruhen.
Was erhalten Sie im Versicherungsfall?
Sollte es zum Ernstfall kommen, können Sie sich blind auf uns verlassen. So übernehmen wir nicht nur den Ersatz des wegfallenden Ertrages. Darüber hinaus decken wir laufende Kosten ab, die trotz geschlossenen Betriebes anfallen. Schließlich können auch diese zur großen Belastung werden. Außerdem werden Kosten übernommen, die zur Abwendung oder Minderung des Schadens anfallen. Beispielhaft zu nennen sei hierbei die Anmietung von provisorischen Räumen oder der zusätzliche Kauf von Waren.
Können auch weitere Kosten versichert werden?
Mit der Ertragsausfallversicherung können Sie auch weitere Kosten absichern. So ist es möglich, zusätzliche Mehraufwendungen wie Standgelder geltend zu machen. Diese fallen zum Beispiel dann an, wenn man keine Lagerflächen mehr zur Verfügung hat. Außerdem können entsprechende Wertverluste abgesichert werden, die aufgrund langer Lagerzeiten von Rohstoffen entstehen. Auch Vertragsstrafen, die Ihnen Ihre Kunden aufgrund von Schlecht- oder Nichterfüllung anlasten, können Sie bei uns absichern.