Warum ist eine Direktversicherung vorteilhaft?

Sie ist die einfachste Form der Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge in einem Unternehmen. Sie als Arbeitgeber schließen mit der AXA eine Rentenversicherung auf das Leben Ihrer Mitarbeiter ab. Alle Leistungen sind im Versicherungsvertrag fixiert und stehen Ihren Mitarbeitern zu. Die Beiträge können zusätzlich zum Gehalt oder in Form der Entgeltumwandlung durch Ihre Mitarbeiter finanziert werden.
 
So simpel funktioniert eine Direktversicherung:

AXA Direktversicherung

Welche Leistungen soll Ihre betriebliche Altersvorsorge beinhalten?

Die Direktversicherung hält verschiedene Absicherungsmöglichkeiten bereit. Sie reichen von einer klassischen Altersabsicherung, über eine Berufs-/ Erwerbsunfähigkeitsabsicherung bis hin zur Hinterbliebenenversicherung. Sie können frei wählen, ob diese Versicherungsleistungen in einem Vertrag kombiniert oder als Einzelversicherung abgeschlossen werden. Die Umsetzung passt sich dem Bedarf Ihres Unternehmens und dem Ihrer Mitarbeiter an. Wir von der AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beraten Sie hierzu gerne ausführlich und persönlich.

Die Direktversicherung als Altersvorsorge

Durch die Direktversicherung als Altersvorsorge profitieren Ihre Mitarbeiter von staatlichen Förderungen sowie die durch den Arbeitgeber.

Die Direktversicherung als Berufsunfähigkeitsversicherung

Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBV) ist als Direktversicherung für Ihre Mitarbeiter besonders lukrativ.

Die Direktversicherung im Vergleich

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Keine Sozialabgaben im Rahmen der 4%-Grenze
  • Keine Insolvenzbeiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein
  • Keine Verwaltungskosten
  • Keine Bilanzierung hinsichtlich der Vorsorgeansprüche nötig
  • Kein Nachfinanzierungsrisiko, sollte der Mitarbeiter vorzeitig ausscheiden
  • Keine finanziellen Risiken durch Anpassung der Rentenleistung
  • Einfaches Vorgehen bei vorzeitigem Ausscheiden - Übertragung der Direktversicherung auf Ihren Mitarbeiter ohne weitere Ansprüche gegen Ihr Unternehmen

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Hohe Steuerersparnisse: Bis 5 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West, plus weitere 4 % der Beitragsbemessungsgrenze können steuerfrei angelegt werden
  • Keine Sozialabgaben auf die Beiträge im Rahmen der 4 %-Grenze
  • Mindestens 15 % Arbeitgeberzuschuss, sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsabgaben einspart
  • Die Leistungen werden erst im Leistungsfall zu einem meist geringen Abgabesatz besteuert
  • individuelle Vorsorgelösungen durch flexible Versicherungsbausteine
  • Attraktive Gestaltungsmöglichkeiten durch flexible Beitragszahlungen und flexiblen Rentenbeginn
  • Sofortiger Leistungsanspruch gegenüber der Direktversicherung
  • Wahlmöglichkeit zwischen einer Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Altersrente
  • Hinterbliebenen- und Waisenrente sind wahlweise separat abschließbar
  • Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit versicherbar
  • Der Versorgungsanspruch kann beim Ausscheiden aus dem Unternehmen übernommen werden

Wie funktioniert eine Direktversicherung?

Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer. Er schließt eine Direktversicherung auf das Leben seiner Arbeitnehmer ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen die Vereinbarung, dass ein Teil des Entgelts in Versicherungsbeiträge umgewandelt wird. Alternativ lässt sich auch eine Finanzierung der Direktversicherung durch den Arbeitgeber vereinbaren.
 
Für Neuverträge gegen Entgeltumwandlungen ist eine Änderung seit 2019 wichtig: Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von mindestens 15% (für bestehende Versicherungsverträge ab spätestens 01.01.2022).

Welche Versicherungsformen gibt es?

Es kann eine klassische Rentenversicherung oder die Relax bAV Rente gewählt werden. Dieses Versicherungsprodukt verbindet Sicherheit und die Chance auf eine lukrative Rendite. Darüber hinaus hält sie eine 100 prozentige Beitragsgarantie zum Rentenbeginn bereit. Beide Versicherungsmöglichkeiten können durch attraktive Zusatzleistungen erweitert werden. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und/ oder Hinterbliebenenabsicherung sind interessante Beispiele. Alle Zusatzleistungen lassen sich auch separat abschließen.

Wie werden die Beiträge bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteuert?

Der Beitrag der Direktversicherung ist bis zu einer jährlichen Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) plus weitere 4 % der BBG beim Arbeitnehmer steuerfrei. Sofern bereits ein Versicherungsvertrag mit Förderung nach § 40 bEStG a.F. besteht, wird dieser Beitrag angerechnet. So kann eine attraktive Zusatzversorgung aus unversteuerten Einkommensteilen aufgebaut werden.
 
Wie auch das Gehalt, stellt der Beitrag für die Direktversicherung eine Betriebsausgabe für den Arbeitgeber dar. Der Wert der Direktversicherung muss nicht im Firmenvermögen erfasst werden, da der Arbeitnehmer von seinem unmittelbaren Bezugsrecht Gebrauch machen kann. Die Beiträge der Direktversicherung sind nicht umsatzsteuerpflichtig.

Wie werden die Beitragszahlungen bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich gehandhabt?

Die Beiträge der Direktversicherung sind im Rahmen der 4 %-Grenze sozialversicherungsfrei. Die weiteren 4 % der BBG West sind jedoch stets sozialabgabenpflichtig.

Gute Argumente für eine Direktversicherung von AXA

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Broschüre Direktversicherung

Laden Sie sich hier die Broschüre zur Direktversicherung herunter.

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Produktflyer SBV als Direktversicherung für Arbeitgeber

Laden Sie sich hier weitere Informationen zur SBV als Direktversicherung herunter.

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Ihre Fragen zur Direktversicherung

Wie werden die Versicherungsleistungen beim Arbeitnehmer steuerlich behandelt?

Die Beitragszahlungen sind während der Betriebszugehörigkeit steuerfrei. Die Leistungen aus der Direktversicherung hingegen sind als “sonstige Einkünfte” voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Im Rentenalter ist die Steuerbelastung jedoch meist geringer als in der aktiven Arbeitszeit.

Wie werden die Versicherungsleistungen beim Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich bewerkstelligt?

Jede Art der Renten- und Kapitalleistungen der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auf den Krankenversicherungsbeitrag bezogen, besteht für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge ein Freibetrag von monatlich einem Zwanzigstel der allgemeinen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Die Rentenzahlung erhöht sich somit. Gesetzliche und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren davon.

Wie wird der Beitrag errechnet und wer führt ihn ab?

Jede Art der Renten- und Kapitalleistungen der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auf den Krankenversicherungsbeitrag bezogen, besteht für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge ein Freibetrag von monatlich einem Zwanzigstel der allgemeinen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Die Rentenzahlung erhöht sich somit. Gesetzliche und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren davon.

  • Bei Rentenleistungen ist der Versicherer, die Zahlstelle, zuständig.
  • Für Kapitalleistungen ist der Versicherte zuständig. Die Beitragspflicht besteht 10 Jahre. Die monatlichen Aufwendungen betragen 1/120 der ursprünglichen Kapitalzahlung.
  • Freiwillig Versicherte müssen die Versicherungsbeiträge selbstständig an die jeweiligen Kassen zahlen. Der Arbeitgeber wird an der Beitragszahlung nicht beteiligt. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernimmt der Mitarbeiter vollständig.

Wie wird eine Direktversicherung bei vorzeitigem Ausscheiden behandelt?

Dem Arbeitnehmer bleibt auch bei einem Arbeitsplatzwechsel die Direktversicherung gegen Entgeltumwandlung erhalten. Der Versicherungsvertrag kann über den neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Für diese Fortsetzung bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Der neue Arbeitgeber tritt als neuer Vertragspartner in den bestehenden Versicherungsvertrag bei der AXA ein.
  • Der unverfallbare Wert Ihrer Direktversicherung wird anschließend auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers überschrieben. Im Gegenzug dessen, erteilt dieser unter Anrechnung des Übertragungswertes eine neue Versorgungszusage. Der Anspruch auf Übertragung muss innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden.

Darüber hinaus ist auch eine private Fortsetzung der Direktversicherung bei AXA (gegen private Beiträge oder beitragsfrei) möglich.
Der bisherige Arbeitgeber muss bei der Übertragung des Versicherungsvertrages mit keinen weiteren finanziellen Verpflichtungen rechnen.

Wie kann ich den aktuellen Stand meiner Versorgung prüfen?

Einmal jährlich erhalten Sie von der AXA eine Standmitteilung über Ihre Versorgung.

AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
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sowie nach Vereinbarung
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