Warum eine Pensionszusage?

Die Durchführung einer Pensionszusage ist vornehmlich für Top-Führungskräfte und Geschäftsleitungen vorteilhaft. Hier zeichnen sich grundsätzlich erhebliche Versorgungslücken ab, die sehr individuell abgesichert werden sollten. Da sich Pensionszusagen äußerst flexibel gestalten lassen, ermöglichen sie diese Individualität. Alle Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge können versichert werden - von der Altersabsicherung über die Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zur Hinterbliebenenversicherung. Die Finanzierung der Pensionszusage erfolgt durch eine passende (rückgedeckte) Versicherung. Wir von der AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beraten Sie hierzu gerne persönlich.

Wissenswertes zur Pensionszusage

Da die Pensionszusage eine mittelbare Zusage ist, muss sie in der Bilanz des Arbeitgebers auftauchen. Hierfür müssen sogenannte Pensionsrückstellungen aufgebaut werden. Auf der Aktivseite wird die abgeschlossene Rückdeckungsversicherung bilanziert. Beide Positionen einer kongruenten Rückdeckungsversicherung können in der Handelsbilanz saldiert werden.
Eine Pensionszusage sollte aufgrund ihrer bilanziellen Auswirkungen unter Hinzuziehung eines Steuerberaters erfolgen.

Die Pensionszusage im Vergleich

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Beiträge der Rückdeckungsversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar
  • Durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung erfolgt die Auslagerung der Risiken auf die Versicherungsgesellschaft
  • Gewinnminderung durch die Bildung von Pensionsrückstellungen
  • Bilanzielle Aktivierung der Rückdeckungsversicherung stellt einen Gegenposten in der Bilanz dar
  • Flexible Beitragszahlungen
  • Umfangreiche Serviceleistungen von AXA

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Steuerfreier Gehaltsverzicht in unbegrenzter Höhe
  • Verlagerung der Steuerlast ins Rentenalter
  • Hohe Lukrativität für Umwandlungen von hohen Einmalzahlungen
  • Zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen sowie des Invaliditätsrisikos

Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF)

Hoher Versorgungsbedarf und Lösungsmöglichkeiten in der bAV.
 
Da das Einkommen von GGF grundsätzlich deutlich über dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen liegt, ist hier oft ein äußerst hohen Versorgungsbedarf zu verzeichnen. Darüber hinaus unterliegen GGF nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Eine steuerlich geförderte Pensionszusage ist ein wirksames Instrument für eine angemessene Altersvorsorge für diesen besonderen Personenkreis.
 
Eine Grundversorgung zu sichern und gleichzeitig von den Steuervorteilen zu profitieren ist das Ziel der Direktversicherung. Über die Grundversorgung hinaus lassen sich mit der Pensionszusage sehr hohe Versorgungsleistungen effizient absichern. Diese Zusageform ist sehr flexibel und passt sich den Bedürfnissen des GGF optimal an - von Altersrente oder Kapitalzahlung über Invaliden- oder Witwen-/ Witwerrente bis hin zur Waisenrente.

Weitere Fragen zur Pensionszusage der AXA

Was gilt es bei der Erteilung einer Pensionszusage zu beachten?

Wann ist man ein “beherrschender” Gesellschafter-Geschäftsführer?

Welche steuerlichen Voraussetzungen gelten bei der Pensionszusage?

Welche steuerlichen Auswirkungen sind zu erwarten?

Welche Lösung hat AXA?

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie weitere Fragen zur Pensionszusage der AXA? Dann kontaktieren Sie uns. Ihre AXA Generalvertretung  Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist gerne für Sie da. Vereibaren Sie noch heute Ihren ersten kostenlosen Beratungstermin.

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