Warum macht eine Unterstützungskasse Sinn?

Um eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen, ist der Einsatz einer flexiblen Unterstützungskasse äußerst sinnvoll. So werden Freiräume für Mitarbeiter ermöglicht, die einen hohen Absicherungsbedarf vorweisen. Die Unterstützungskasse ist auch mit einer Direktversicherung kombinierbar. Auf diese Weise lässt sich eine betriebliche Altersversorgung klar strukturieren. Besonders dann, wenn man Arbeitgeberbeiträge und Entgeltumwandlungen voneinander separieren möchte. Wir von der AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck erläutern Ihnen dieses Procedere in einem persönlichen Gespräch gerne näher.

Welche Leistungen soll Ihre betriebliche Altersversorgung bereithalten?

In der Unterstützungskasse können Sie diverse Versicherungsleistungen eingliedern. Alters-, Berufs-/ Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, Renten- und Kapitalleistungen sowie eine Hinterbliebenenvorsorge lassen sich in einem Leistungsplan kombinieren. Die Gestaltung Ihres Leistungsplans richtet sich nach dem Bedarf Ihres Unternehmens und dem Ihrer Mitarbeiter. Um die Finanzierung der Vorsorgeleistungen sicherzustellen, schließt die Unterstützungskasse eine Rückdeckungsversicherung bei der AXA ab. Die Unterstützungskasse stellt eine eigenständige Versorgungseinrichtung dar, in welcher Sie als Arbeitgeber Mitglied werden.

Beitragszahlung arbeitgeberfinanziert

  • Für den Arbeitnehmer: Die arbeitgeberfinanzierten Beiträge sind unbegrenzt steuerbefreit
  • Für den Arbeitgeber: Unbegrenzt als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
  • Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Unbegrenzte Beitragsbefreiung in der Sozialversicherung

Beitragszahlung arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung)

  • Für den Arbeitnehmer: Unbegrenzte steuerliche Entlastung, da die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen finanziert werden
  • Für den Arbeitgeber: Unbegrenzt als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
  • Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Beitragsbefreiung bis zu einem Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West)

Welche Versorgungsformen gibt es bei der Unterstützungskasse?

Sowohl Kapital- als auch Rentenzahlungen sind wählbar. Um die Versorgung zu erweitern, stehen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsleistungen und/ oder Hinterbliebenenschutz zur Verfügung.

Wie werden die Beitragszahlungen beim Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlich behandelt?

Zuwendungen an rückgedeckte Unterstützungskassen können als Betriebsausgaben deklariert werden. Auch das zu zahlende Verwaltungshonorar ist steuerlich absetzbar. Werden Versorgungszusagen über eine Unterstützungskasse zugesichert, muss der Arbeitgeber diese nicht bilanzieren. 

Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse mittels Entgeltumwandlung ist es dem Mitarbeiter möglich, die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei einzuzahlen. So wird eine attraktive Zusatzversorgung aus unversteuerten Einkommensteilen aufgebaut.

Wie werden die Beitragszahlungen beim Arbeitgeber und Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Sofern die Beiträge zusätzlich zum Gehalt des Arbeitnehmers finanziert werden, sind diese sozialabgabenfrei. Werden die Beiträge durch den Mitarbeiter finanziert (Entgeltumwandlung), so sind die Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West, sozialversicherungsfrei. Hierfür muss das Einkommen innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Auf diese Weise lässt sich eine attraktive Zusatzversorgung aus unversteuertem Einkommen aufbauen.

Die Unterstützungskasse im Vergleich

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Unbegrenzte Steuerfreiheit auf Beitragszahlungen
  • Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlungen (bis 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung)
  • Besteuerung der Vorsorgeleistungen erfolgt erst im Versorgungsalter, meist geringer Steuersatz
  • Durch Auslagerung der Vorsorgeleistungen auf die Unterstützungskasse und dem Schutz des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) ist eine hohe Sicherheit bei Insolvenz des Arbeitgebers vorhanden
  • Einmalige Kapitalauszahlung möglich
  • Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen inklusive
  • Bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
    • Vorsorgeanspruch wird auf den neuen Arbeitgeber übertragen
    • Beitragsfreie Fortsetzung der Versorgung

Vorteile für Arbeitgeber

  • Steuerfreie Beitragszahlung in unbegrenzter Höhe (steuerliche Beschränkung auf Höchstleistungen bei AG-Finanzierung)
  • Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen (bei Entgeltumwandlungen bis 4 % der BBG zu zur gesetzlichen Rentenversicherung)
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Keine Bilanzberührung
  • Alle betriebsfremden Versorgungsrisiken werden ausgelagert
  • Mehrwert für Mitarbeiter mit hohem Einkommen
  • Beiträge zur Rückdeckungsversicherung; PSV-Beiträge und Verwaltungsgebühren sind als Betriebsausgaben absetzbar
  • Bei vorzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters besteht kein Nachfinanzierungsrisiko
  • Bei vorzeitigem Ausscheiden ist das Vorgehen einfach: Die Versorgung wird auf den neuen Arbeitgeber übertragen

Fordern Sie individuelle Beratung an

Unser Team von der AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck berät Sie gerne persönlich über Ihre Absicherungsmöglichkeiten. Sie haben soeben den Informationstext zur Unterstützungskasse gelesen. 

FAQ Unterstützungskasse

Wie werden die Leistungen steuerlich behandelt?

Wie werden die Leistungen sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Wie wird ein vorzeitiges Ausscheiden des Arbeitnehmers gehandhabt?

Welche Zusatzkosten kommen bei der Einrichtung der Unterstützungskassenversorgung auf mich zu?

Was geschieht bei Insolvenz des Arbeitgebers?

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