Unter bestimmten Voraussetzungen behalten Mitarbeiter bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen ihre Anwartschaft auf die Leistungen der Unterstützungskasse.
- Bei der Entgeltumwandlung (Finanzierung durch den Mitarbeiter) ist eine sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit geregelt.
- Arbeitgeberfinanzierte Versorgung: Wenn der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 21. Lebensjahr vollendet und die Versorgungszusage mindestens 3 Jahre bestanden hat, tritt die Unverfallbarkeit ein.
Ein aus dem Unternehmen ausscheidender Mitarbeiter kann seine Unterstützungskassenversorgung fortsetzen, wenn der neue Arbeitgeber Mitglied der Unterstützungskasse von AXA wird. Sofern ein Mitarbeiter ohne unverfallbare Anwartschaft aus Ihrem Unternehmen ausscheidet, wird das aus der Rückdeckungsversicherung freiwerdende Kapital via Rückkauf der Rückdeckungsversicherung an die Unterstützungskasse zurückgezahlt. Dieses Kapital kann anschließend zur Beitragsreduktion anderer Rückdeckungsversicherungen verwendet werden.