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AXA Tänzer & Tänzer oHG in Senftenberg Verkehrshaftungsversicherung

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Die Verkehrshaftungsversicherung – unverzichtbar für Frachtführer und Spediteur

Sie sind beruflich als Frachtführer oder Spediteur unterwegs? Dann ist eine Verkehrshaftpflichtversicherung nahezu unumgänglich, da Sie zahlreichen Haftungsrisiken im Straßenverkehr ausgesetzt sind.

Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Senftenberg bietet Ihnen daher eine Verkehrshaftungsversicherung an, die Sie optimal vor den finanziellen Folgen aus Schadensersatzansprüchen absichert.  

Hierbei berücksichtigen wir die unterschiedlichen Vertragskonstellationen der Verkehrsverträge und bieten Ihnen verschiedene Versicherungslösungen an. Maßgeblich zählen zu diesen die

  • Frachtführer-Haftungs-Versicherung (auch für KEP Dienste)
  • Schwertransport- und Kranarbeiten-Haftungsversicherung
  • Bergungs- und Abschlepp-Haftungsversicherung
  • Speditions-Haftungs-Versicherung.


Egal, für welches Produkt Sie sich entscheiden – die Verkehrshaftungsversicherung bietet optimalen Schutz gegen finanzielle Folgen aus möglichen Schadensersatzansprüchen.
Wir wehren unberechtigte Forderungen ab und gleichen berechtigte Forderungen aus. Ferner übernehmen wir notwendige Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten.

Erfahren Sie hier Details zu den verschiedenen Lösungen

Frachtführer-Haftungs-Versicherung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Gemäß §7a Güterkraftverkehrsgesetz sind Unternehmer verpflichtet, Fahrzeuge inklusive Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen eine Verkehrshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Die AXA Verkehrshaftpflichtversicherung sichert Sie als Unternehmer im innerdeutschen Gebiet gegen Haftungsansprüche nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie grenzüberschreitend nach dem CMR ab.

Besonders in der Verkehrshaftpflichtversicherung der AXA hervorzuheben sind die:
 

  • Möglichkeiten der individuellen Auswahl des Geltungsbereiches
  • zuschlagsfreie Haftungserhöhung auf 40 SZR (Sonderziehungsrecht)
  • Mitversicherung von Bergungs- und Beseitigungskosten bis zu einer Summe von 25.000 Euro
  • Einschlussmöglichkeit individueller Haftungsvereinbarungen Ihrer Auftraggeber
  • die zuschlagsfreie Mitversicherung von Thermo-, Tank- und Kühlfahrzeugen.

Speditions-Haftungs-Versicherung

Die Verkehrshaftungsversicherung der AXA versichert Sie durch den Abschluss der Speditions-Haftungs-Versicherung gegen die Haftungsansprüche gegen Sie als Spediteur, welche aufgrund der Verkehrsverträge entstehen können. Dabei sind alle Tätigkeiten, die im Rahmen des Verkehrsvertrages erfasst sind, durch die AXA Verkehrshaftungsversicherung gedeckt.

Im Rahmen der Speditions-Haftungs-Versicherung ist besonders erwähnenswert, dass:

  • ein individueller auf Ihr Unternehmen abgestimmter Versicherungsschutz vereinbart werden kann
  • Sie die Möglichkeit haben, eine Vielzahl unterschiedlichster speditionstypischer Tätigkeiten zu versichern
  • der Geltungsbereich bedarfsgerecht und individuell gewählt werden kann
  • jederzeit eine Erhöhung der Ersatzleistungen vereinbart werden kann.

Frachtführer-Haftungs-Versicherung für Kurier-, Express und Postdienstleistungsunternehmen (KEP);  Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen

Im Rahmen der KEP-Versicherung versichern wir Sie ebenfalls im Rahmen der Verkehrshaftungsversicherung. Insbesondere bei einer Vielzahl von kleineren Sendungen (Volumen, Größe, Gewicht) mit kurzen Transportwegen kommt es häufig zu Verwechselungen von Paketen oder Liefertermine können nicht eingehalten werden – für einen daraus resultierenden Schaden werden Sie haftbar gemacht.
Daher bietet Ihnen die Verkehrshaftungsversicherung der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG auch für KEP und Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz an.

Zu den nennenswerten Besonderheiten der Frachtführer-KEP Versicherung zählen:
 

  • der umfangreiche geografische Geltungsbereich
  • die Möglichkeit des Einschlusses von Fahrradkurieren
  • eine zuschlagsfreie Haftungserhöhung auf 40 SZR
  • der Einschluss von Bergungs- und Beseitigungskosten bis zu einer Schadenshöhe von 5.000 Euro

Bergungs-und Abschlepp-Haftungs-Versicherung

Mit der Bergungs- und Abschlepp-Haftungsversicherung bieten wir denjenigen Versicherungsschutz an, die im Rahmen von Polizei und Ordnungsdienst zu Bergungseinsätzen herangezogen werden.
Wir schützen Sie gegen Haftungsschäden, die sich aus Frachtverträgen über das Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen sowie die daraus resultierenden Lager- und Verwahrungsaufträge.

Ihre Vorteile sind die Möglichkeiten:
 

  • einen individuellen Selbstbehalt zu vereinbaren
  • der bedarfsorientierten Auswahl der Versicherungssummen.

Schwertransport-und Kranarbeiten-Haftungs-Versicherung

Haftungsfälle, die in Zusammenhang mit Schwertransporten und Kranarbeiten stehen, sichern wir im Rahmen der Schwertransport- und Kranarbeiten-Haftungs-Versicherung ab – sowohl innerhalb der gesetzlichen Haftung (HGB, CMR) sowie innerhalb der fachvertraglichen Haftung (BSK), welche sich aus den jeweiligen Aufträgen ergeben. 

Das Besondere an der Schwertransport- und Kranarbeiten-Haftungsversicherung sind die:

  • qualifizierte Beratung im Einzelfall durch Experten aus dem Bereich „Industrie Risikoservice“
  • Möglichkeit, einen individuellen Selbstbehalt zu vereinbaren

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an

Nähere Information sowie ein auf Sie zugeschnittenes Angebot unterbreiten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch in der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Senftenberg oder in Ihren Firmenräumen. Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin während der Öffnungszeiten in der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Senftenberg. Alternativ steht Ihnen jederzeit das Kontaktformular auf unserer Homepage zur Verfügung – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück!

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