Vorteile für Arbeitgeber
Bei Abschluss der Direktversicherung von AXA erhalten auch Sie als Arbeitgeber attraktive Vorteile. Hierzu zählt beispielsweise die Tatsache, dass Sie keine Sozialabgaben im Rahmen der 4% Grenze tätigen müssen. Darüber hinaus müssen Sie keine Insolvenzbeiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein tätigen. Es entstehen für Sie keine zusätzlichen Verwaltungskosten. Die Versorgungsansprüche müssen nicht bilanziert werden. Gezahlte Beiträge können als Betriebsausgaben deklariert werden. Sollte ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden, trägt der Arbeitgeber das Nachfinanzierungsrisiko nicht. Dank der Anpassung von Rentenleistungen entstehen keine finanziellen Risiken für den Arbeitgeber. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Arbeitnehmers bieten wir Ihnen eine einfache Handhabung. Wir übertragen den Direktversicherungsvertrag auf den entsprechenden Arbeitnehmer. Dabei bleiben keine Ansprüche gegen Ihr Unternehmen über, sondern der Mitarbeiter erhält einen unmittelbaren Anspruch uns gegenüber.