Die Betriebsrente
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, auch BRSG genannt, ist am 01.01.2018 in Kraft getreten.
Es verfolgt zum einen das Ziel, dass die betriebliche Altersvorsorge sowohl für neue als auch für bestehende Betriebsrenten verbessert wird und zum anderen können Tarifvertragsparteien die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen eines Sozialpartnermodells organisieren.
Das BRSG bringt neue Fördermaßnahmen und Vorteile mit sich, sodass die betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter/innen mittlerweile deutlich attraktiver ist. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter mit einem monatlichen Bruttogehalt von bis zu 2.200,00€, die durch den Arbeitgeber finanziert wird, erhält dieser einen Zuschuss vom Staat in Höhe von 30%. Das ist der sogenannte Förderbetrag der betrieblichen Altersvorsorge, der einfach monatlich bei der Abführung der Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten werden kann. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung, spart der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersvorsorge zudem die Sozialabgaben auf seinen Arbeitgeberbeitrag.