Das Betriebsrentenstärkungsgesetz kompakt erklärt
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll nicht allein darauf abzielen, die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nachhaltig zu stärken, sondern auch durch die Erhöhung der Fördermaßnahmen, die mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) einhergehen, die Verbreitung in kleineren sowie mittleren Unternehmen zu erhöhen, da insbesondere diese Unternehmensstrukturen es im Vergleich zu Großkonzernen in der Regel besonders schwer haben, adäquate Mitarbeiter zu finden und diese auch entsprechend langfristig zu binden. Darüber hinaus soll ein Anreiz für Beschäftigte mit geringerem Einkommen geschaffen werden, dass auch dieser Mitarbeiterkreis Eigenvorsorge betreiben kann, da das Rentenniveau aufgrund des demografischen Wandels ebenfalls einer stetigen Absenkung unterworfen ist. Auf diese Weise wird eine Erhaltung des Lebensstandards im wohlverdienten Ruhestand allein durch die gesetzliche Rente immer unwahrscheinlicher.
Durch das neu eingeführte Gesetz wird allen Arbeitgebern, sowie Unternehmern durch den Gesetzgeber ein optimales Instrument an die Hand gegeben, um mithilfe einer attraktiven betrieblichen Altersvorsorge potentielle neue geeignete Mitarbeiter einfacher zu gewinnen und bzw. oder diese noch intensiver und enger sowie längerfristig an das Unternehmen zu binden. Zwischenzeitlich wurden sogar diverse Umfragen durchgeführt, die nahelegen, dass eine betriebliche Altersversorgung in allen Branchen als exzellentes Personalinstrument angenommen wird. Denn: Wenn sich der Chef ebenfalls um die Rente kümmert, kann dieser nicht „schlecht“ sein. So der Gedanke vieler Arbeitnehmer. Wenn Sie Fragen hierzu haben, oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der AXA Versicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth.