Die Zahnzusatzversicherung erweitert den Zahnschutz Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch können Sie auch als Privatpatient oder Beamter mit freier Heilfürsorge mit vergleichsweise schlechtem Zahnschutz eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Somit sichern Sie sich in Zukunft gegen hohe Mehrkosten ab!
Doch wie kann ich die Leistungen meiner Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen? Das ist schnell & einfach erklärt: Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung von Ihrem Zahnarzt. Diese können Sie sofort an AXA weiterleiten, dafür haben Sie folgende Möglichkeiten: Per Mail, in der MyAXA-App oder auf dem klassischen Postweg. In der MyAXA-App dauern das Einscannen und Absenden von Belegen nur wenige Minuten.
Im Anschluss prüft AXA Ihre Erstattung anhand Ihres Tarifs und überweist den Betrag innerhalb der nächsten drei Werktage auf Ihr Bankkonto. Bei Rückfragen melden wir uns selbstverständlich selbstständig bei Ihnen!
Ein praktisches Beispiel zur Zahnzusatzversicherung: Auf Rat Ihres Zahnarztes haben Sie sich entschieden, die zweimal jährlich empfohlene Zahnreinigung durchführen zu lassen. Die Kosten belaufen sich pro Behandlung je nach Aufwand auf etwa 60 Euro. Das mag zunächst nicht viel klingen, doch im Laufe der Jahre kommt so ein hoher vierstelliger betrag zusammen, den Sie ohne Zahnzusatzversicherung selbst zahlen müssten. Dank Ihrer AXA Zahnzusatzversicherung werden diese Kosten zu 100 Prozent übernommen!