Die Direktversicherung
Die Direktversicherung ist die mit Abstand am häufigsten gewählte Zugangsmöglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
Bei dieser schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben seiner Mitarbeiter ab. Die hieraus fälligen Beiträge können anschließend durch Sie als Arbeitgeber erfolgen oder mittels der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer finanziert werden. Wichtig bei der Arbeitnehmerfinanzierung: Sie müssen trotz der Eigenbeiträge des Arbeitnehmers eine Bonuszahlung von 15 Prozent leisten. Für Ihre Angestellten bietet diese Form der betrieblichen Altersvorsorge den Vorteil, dass die Hinterbliebenen ein unmittelbares Bezugsrecht erhalten – beim Versterben des Mitarbeiters werden die Versicherungsleistungen demnach an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Da es keinerlei Zwischeninstanzen bei der Abwicklung gibt, ist es auch aus Sicht des Mitarbeiters unproblematisch, sollte das Unternehmen insolvent gehen oder sonstige Zahlungsschwierigkeiten aufweisen. Doch auch als Arbeitgeber ergeben sich eine Reihe von Vorteilen. So
- müssen Sie im Rahmen der 4-Prozent-Grenze keine Sozialabgaben für den Mitarbeiter entrichten, ferner sparen Sie die Sozialabgaben auf den umgewandelten Teil des Gehalts
- sparen Sie Verwaltungskosten und -aufwand, da die Versicherung direkt auf den Mitarbeiter abgeschlossen wird; bis auf die Beiträge haben Sie keinerlei Bezug zur Versicherungsgesellschaft
- lassen sich die Beiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen
- erlischt die Pflicht zur Beitragszahlung, sofern der Mitarbeiter vorzeitig ausscheidet; die Beiträge werden anstelle dessen weiterhin vom Arbeitnehmer und eventuell dessen neuen Arbeitgeber getragen
Die Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse stellt eine Kombination aus Beiträgen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber nebst ergänzender staatlicher Förderung dar.
Aufgrund der umfangreichen Ausgestaltungsmöglichkeit im Rahmen der Unterstützungskasse profitieren besonders Führungskräfte und leitende Angestellte von dieser Form der bAV. Sie haben so die Möglichkeit, auch den besserverdienenden Mitarbeiterkreis adäquat abzusichern, indem Sie mit der Unterstützungskasse große Versorgungslücken ebenso effektiv schließen können, wie kleinere. Die Beitragszahlung erfolgt ähnlich wie die der Direktversicherung – entweder zahlen Sie als Arbeitgeber den vollen monatlichen Beitrag in die Kasse oder nutzen das System der Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Monatsgehalts Ihres Angestellten für die Beiträge genutzt, Sie zahlen ebenfalls lediglich den verpflichtenden Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Der Arbeitnehmer profitiert bei der Unterstützungskasse vor allem von den staatlichen Prämien, die jedes Jahr in die Kasse gezahlt werden. Damit reduziert sich der monatliche Beitrag und es ergibt sich eine ansehnliche Rente. Für Arbeitgeber hat diese Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vor allem diese Vorteile:
- Beiträge sind steuerfrei und als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar
- minimaler Verwaltungsaufwand auf Arbeitgeberseite
- erfolgsneutral, somit keine Auswirkungen auf die Bilanz
- bei frühzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters geht die Beitragspflicht auf den neuen Arbeitgeber über
Die Pensionszusage
Die Pensionszusage ist dadurch gekennzeichnet, dass Sie Ihren Mitarbeitern die Auszahlung einer festen monatlichen Rente garantieren können, die Sie aus dem Betriebsvermögen finanzieren. Dazu werden bereits lange vor dem geplanten Ausscheiden des Arbeitsnehmers sogenannte Pensionsrückstellungen gebildet. Durch die zahlreichen steuerlichen Möglichkeiten eignet sich diese Variante der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vor allem für die Versorgung von Top-Führungskräften und Managern. Zur Finanzierung der Rückstellungen erfolgt entweder die Zahlung durch die Arbeitnehmer in Form eines „Gehaltsverzichts“, der unmittelbar für die Beitragsfinanzierung aufgebracht wird oder alternativ ergänzend zum bereits bestehenden Gehalt durch Sie als Arbeitgeber. Nachfolgende Vorteile ergeben sich als Arbeitgeber:
- die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung (sie sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers) sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
- Ihr Gewinn mindert sich durch die Bildung von Rückstellungen, damit sinkt unmittelbar Ihre Steuerlast
- die AXA Versicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth bietet zahlreiche Extra-Services an, um ein passgenaues Angebot für Ihr Unternehmen zu erstellen
Die Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ähnelt sehr den Strukturen der Pensionszusage – allerdings erfolgt die Finanzierung der Rückstellungen nicht durch den Verbleib der Beiträge im Betrieb, sondern durch Auslagerung in einen Fond.